4. März 2026
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Kabinettsbeschluss mit Änderungen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung umgesetzt und bestehende Regelungen im Verpackungsrecht angepasst werden. Ziel ist es, Abfallvermeidung und Recycling weiter zu stärken sowie die Kreislaufführung von Verpackungen zu verbessern.
Der Kabinettsbeschluss enthält wesentliche Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf. Besonders umstritten war die ursprünglich vorgesehene zentrale Organisation zur Finanzierung von Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen. Während Umweltverbände die Einrichtung einer solchen Stelle als notwendig erachteten, um die europäischen Abfallvermeidungsziele wirksam umzusetzen, hatte eine breite Allianz aus Industrie-, Handels- und Entsorgungsverbänden die geplante Bündelung der Mittel in einer neuen Organisation kritisiert und darauf verwiesen, dass die EU-Verpackungsverordnung lediglich vorschreibt, einen Mindestanteil der Budgets für Präventionsmaßnahmen einzusetzen, jedoch keine zentrale Struktur verlangt. Im Kabinettsentwurf ist die entsprechende Organisation nun nicht mehr enthalten.
Auch die Ausgestaltung der Mehrwegförderung bleibt Gegenstand der Diskussion. Umweltverbände sehen hier weiterhin Nachbesserungsbedarf, insbesondere mit Blick auf die strukturelle und finanzielle Unterstützung neuer Mehrwegsysteme. Gleichzeitig wurde eine im Referentenentwurf gestrichene Recyclingquote für papierbasierte Verbundverpackungen wieder aufgenommen. Ungeklärt bleibt laut den Verbänden außerdem die Ausgestaltung finanzieller Anreize für den Einsatz von Kunststoffrezyklaten.
Mit dem Kabinettsbeschluss wurde das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Im weiteren Gesetzgebungsprozess ist daher mit weiteren Diskussionen und möglichen Anpassungen zu rechnen.
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