10. Dezember 2025

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Transportverpackungen richtig zurücknehmen

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) rücken die Themen Rücknahme, Recycling und Kreislaufwirtschaft noch stärker in den Fokus. Ab August 2026 gelten europaweit verschärfte Anforderungen: Verpackungen müssen recycling- oder wiederverwendbar sein, Dokumentationspflichten werden ausgeweitet – und auch Transportverpackungen bleiben ein wichtiger Bestandteil der nationalen Umsetzung.

Hersteller und Vertreiber sind bereits heute nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet, Transportverpackungen, die sie in Umlauf bringen, zurückzunehmen, fachgerecht zu recyceln und die Vorgänge zu dokumentieren.

Was sind Transportverpackungen?
Transportverpackungen schützen Waren während Transport und Lagerung, verhindern Schäden und sind nicht für Endverbraucher gedacht. Besonders häufig kommen sie im B2B-Bereich zum Einsatz, etwa im Handel.

Zentrale Pflichten im Überblick:

  • Registrierungspflicht: Anmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
  • Rücknahmepflicht: Transportverpackungen bei Kunden zurücknehmen und einer fachgerechten Verwertung zuführen.
  • Informationspflicht: Kunden über das Rücknahmeangebot informieren.
  • Dokumentationspflicht: Menge und Art der ausgelieferten Transportverpackungen erfassen und auf Anfrage der zuständigen Landesbehörde vorlegen (bis 15. Mai jährlich).
  • Nachweispflicht: Verwertung nach Materialart und Masse nachvollziehbar dokumentieren.

Bußgeld bei Verstößen
Unternehmen, die diese Pflichten nicht erfüllen, handeln ordnungswidrig und riskieren Bußgelder.

So handeln Sie gesetzeskonform – auch mit Blick auf die PPWR
Eine professionelle Rücknahmelösung, z. B. über die DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH, übernimmt die Rücknahme und fachgerechte Verwertung von Transportverpackungen deutschlandweit bei Ihren Kunden. So sind Sie nicht nur heute, sondern auch im Vorfeld der PPWR 2026 rechtlich auf der sicheren Seite.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.