9. Juli 2025
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Einwegkunststofffonds: UBA verlängert Fristen für Registrierung und Leistungsmeldung
Das Umweltbundesamt (UBA) hat auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände eine umfassende Fristverlängerung im Zusammenhang mit dem Einwegkunststofffonds (EWKFondsG) beschlossen. Hintergrund ist, dass viele anspruchsberechtigte Kommunen bis heute keinen Registrierungsbescheid erhalten haben – eine Voraussetzung für die fristgerechte Leistungsmeldung, die ursprünglich bis zum 15. Mai 2025 vorgesehen war. Auch die bereits gewährte Verlängerung bis zum 15. Juni konnte daher vielfach nicht genutzt werden.
Auf Initiative des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB), des Deutschen Städtetags und des Landkreistags hat das UBA nun angekündigt, die Frist zur Leistungsmeldung bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Gleichzeitig wurde die Frist zur Nachholung der Registrierung bis zum 31. August 2025 gesetzt. Registrierungen, die bis dahin eingehen, sollen noch in die Abwicklung 2025 einfließen. Die Auszahlungen verschieben sich dadurch allerdings auf 2026.
Als Ursachen für die Verzögerung nennt das UBA technische Probleme beim Aufbau der Onlineplattform DIVID sowie einen hohen manuellen Prüfaufwand bei den Registrierungsanträgen. Die Fristverlängerung gilt daher als notwendiger und konstruktiver Schritt zur Entlastung der Kommunen in der Umsetzungsphase des neuen Fonds.
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