7. Oktober 2025

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Bundestag und Bundesrat beschließen neues Batterierecht

Der Bundestag hat am 11. September das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) verabschiedet und damit das deutsche Recht an die EU-Batterieverordnung 2023/1542 angepasst. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 26. September zugestimmt und auf weitere Verhandlungen verzichtet – der Weg ist somit frei für das Inkrafttreten.

Das neue Batterierecht ersetzt das bisherige Batteriegesetz und bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich:

  • Einführung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien,
  • Hinterlegung von Sicherheitsleistungen,
  • Rücknahmepflichten für Akkus aus E-Bikes und E-Scootern ab 2026,
  • stärkere Einbindung von Online-Plattformen in die Herstellerverantwortung.

Die Sammelziele orientieren sich an der EU-Vorgabe: 63% bis 2027 und 73% bis 2030. Bis dahin bleibt in Deutschland die bisherige Mindestsammelquote von 50% bestehen.

Im parlamentarischen Verfahren wurden zudem Änderungen vorgenommen: Eine Altbatterie-Kommission soll die Herstellerverantwortung stärken und den Austausch mit der Praxis sicherstellen. Die umstrittene behördlich gesteuerte Abholkoordination wurde auf eine Ersatzlösung reduziert.

In einer begleitenden Entschließung forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, innerhalb eines Jahres die Einführung eines Pfandsystems für lithiumhaltige Batterien zu prüfen. Auch ein Runder Tisch zu Brandrisiken in der Abfallwirtschaft soll eingerichtet werden. Der Bundesrat schloss sich dieser Forderung an und betonte die Notwendigkeit, internationale Erfahrungen – insbesondere aus Dänemark – einzubeziehen.

Das Bundesumweltministerium begrüßte die Verabschiedung und sprach von einem wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit und einem wirksamen Vollzug der EU-Vorgaben.

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