6. Mai 2025
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Bundesregierung legt Bericht zu Verpackungsgesetz und ZSVR vor
Am 9. April 2025 hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Evaluationsbericht über die Auswirkungen der Regelungen nach § 22 Absatz 2 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) sowie über die Arbeitsweise und Wirksamkeit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vorgelegt.
Der Bericht zeigt, dass die Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch das VerpackG gestärkt wurden. Allerdings sind die praktischen Erfahrungen mit den sogenannten Rahmenvorgaben bislang sehr unterschiedlich, sodass weitere vertiefende Untersuchungen beauftragt wurden. Ergebnisse eines Forschungsvorhabens hierzu werden Ende 2026 erwartet.
Die Arbeit der ZSVR, die 2019 gegründet wurde, wird im Bericht als wichtiger Beitrag zur Stabilisierung des Wettbewerbs und zur Verbesserung der Markttransparenz bewertet. Die Zahl der registrierten Hersteller und die gemeldeten Verpackungsmengen sind deutlich gestiegen. Auch die Mengen an systembeteiligten Verpackungen haben zugenommen, wenngleich noch Herausforderungen bei der vollständigen Systembeteiligung bestehen. Die Zusammenarbeit zwischen der ZSVR und den Landesvollzugsbehörden wird ebenfalls als konstruktiv bewertet.
Mit Blick auf die neue EU-Verpackungsverordnung ab Mitte 2026 liefert der Evaluationsbericht wichtige Anhaltspunkte für die geplante Anpassung des deutschen Verpackungsrechts.