3. Juni 2025
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Bayern untersagt kommunale Steuern auf Einweg-Verpackungen
Am 13. Mai 2025 hat die bayerische Staatsregierung per Kabinettsbeschluss entschieden, Städten und Gemeinden im Freistaat die Einführung kommunaler Einweg-Verpackungssteuern zu untersagen. Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit solcher Abgaben im Januar bestätigt hatte, unterliegt ihre Einführung in Bayern – wie in vier weiteren Bundesländern – einer landesrechtlichen Genehmigungspflicht. Diese verweigert Bayern nun. Die Staatsregierung begründet das Verbot mit dem Ziel, Bürger und Betriebe nicht zusätzlich zu belasten.
Die Entscheidung stößt insbesondere bei Umweltverbänden wie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf deutliche Kritik. Diese sieht in dem Schritt eine Einschränkung kommunaler Handlungsspielräume im Kampf gegen Einwegmüll. Kommunen wie Tübingen und Konstanz hätten gezeigt, dass lokale Verpackungssteuern zu mehr Mehrwegangeboten und saubereren öffentlichen Räumen führen können. Bayrische Städte wie Regensburg und Bamberg, die eine Verpackungssteuer als Mittel gegen steigende Abfallmengen prüfen wollten, sehen sich in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Auch der Bayerische Städtetag spricht von einem Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Langfristig plant das bayrische Innenministerium sogar ein generelles Verbot kommunaler Verpackungssteuern im Kommunalabgabengesetz. Laut DUH fallen allein in Bayern jährlich über 900 Millionen Einweg-Getränkebecher und 725 Millionen Essensverpackungen als Abfall an.