7. April 2025
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Verwaltungsgericht stuft Permanenttragetaschen als Verpackungen ein
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass Permanenttragetaschen als systembeteiligungspflichtige Verpackungen eingestuft werden, unabhängig von Material, Verkaufsort oder der Nutzung durch die Käufer. Diese Entscheidung betrifft nicht nur den Lebensmitteleinzelhandel (LEH), sondern auch Unternehmen aus Bereichen wie Drogeriemärkte, Baumärkte, Gartencenter oder Spielwarenhandel.
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen aus dem LEH gegen die Einordnungsentscheidung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geklagt, da es der Auffassung war, dass Permanenttragetaschen Produkte und keine Verpackungen seien. Das Gericht jedoch bestätigte, dass diese Taschen als Serviceverpackung gelten, die typischerweise an der Kasse verkauft und mit Waren befüllt wird.
Das Urteil hat weitreichende Folgen, da es Unternehmen verpflichtet, das Recycling der Permanenttragetaschen zu finanzieren. Die Sprungrevision wurde zugelassen, und der Fall wird nun vor dem Bundesverwaltungsgericht geprüft. Sollte dieses die Entscheidung bestätigen, wären alle Unternehmen, die solche Taschen anbieten, zur Beteiligung an einem Rücknahmesystem verpflichtet.
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