5. März 2025

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Änderungen der Gewerbeabfallverordnung angenommen

Am 31. Januar hat der Bundestag Änderungen an der Gewerbeabfallverordnung beschlossen, die Ende März dem Bundesrat zur Beratung vorgelegt werden.

Mit der Novelle werden neue Überwachungspläne und Kontrollpflichten eingeführt, die eine Mindestanzahl von behördlichen Kontrollen in gewerblichen Anlagen vorschreiben. Auch Müllverbrennungsanlagen werden einer Überwachung unterzogen, wobei die eingehenden Abfälle stichprobenartig kontrolliert werden. Darüber hinaus wird die Kaskadenbehandlung von Gewerbeabfällen auf maximal zwei aufeinanderfolgende Behandlungsanlagen beschränkt.

Trotz der Verabschiedung im Bundestag wird Widerstand von den Umweltministern der Länder erwartet, die weiteren Diskussions- und Änderungsbedarf festgestellt haben. Die neu gewählte Bundesregierung wird die Verordnung ebenfalls überprüfen, so dass der Zeitplan für ihre Umsetzung ungewiss ist. Ursprünglich für Anfang 2026 geplant, soll die geänderte Verordnung nun am 1. Juli 2026 in Kraft treten.

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