8. April 2026
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Batterien: EU schlägt einfachere Vorschriften für den Ausbau und Austausch vor
Im Rahmen ihrer umfassenderen Vereinfachungsagenda prüft die Europäische Kommission derzeit mögliche Anpassungen der Anforderungen zur Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien gemäß der EU‑Batterieverordnung. Wie aus einer Antwort der Kommission auf eine Anfrage des Europäischen Parlaments hervorgeht, werden zusätzliche Ausnahmeregelungen für bestimmte Produktkategorien in Betracht gezogen, um technischen und gestalterischen Einschränkungen Rechnung zu tragen, die bei der Umsetzung festgestellt wurden.
Die Diskussion bezieht sich auf Artikel 11 der im Jahr 2023 verabschiedeten Batterieverordnung, der Anforderungen an die Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit tragbarer Batterien festlegt. Zu den derzeit geprüften Optionen zählt eine Abkehr von der Austauschbarkeit auf Zellenebene hin zu einer Austauschbarkeit auf Modulebene bei bestimmten Anwendungen. Dadurch könnte der Batteriewechsel auf einer höheren Baugruppenebene erfolgen.
Die Kommission beabsichtigt, im zweiten Quartal 2026 einen delegierten Rechtsakt zu verabschieden, der Artikel 11 ergänzt und die vorgesehenen Änderungen umsetzt. Parallel dazu wird das Dossier im Rahmen des umfassenderen Omnibus‑Vereinfachungspakets beraten, mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Die Beratungen im Rat gestalten sich jedoch zeitaufwendig, da der Omnibus als Gesamtpaket verhandelt wird.
Im Europäischen Parlament wartet das Dossier derzeit auf eine weitere Behandlung im federführenden Umweltausschuss (ENVI). Am 24. März wurde Susana Solís Pérez (EVP, Spanien) zur Berichterstatterin ernannt. Die Vorlage ihres Berichtsentwurfs wird in einer der kommenden ENVI‑Sitzungen erwartet und stellt den nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren dar.
Vereinfachung: Diskussionen über den EU‑Umwelt‑Omnibus dauern an
Die EU‑Staats‑ und Regierungschefs haben zu beschleunigten Fortschritten bei allen Omnibus‑Paketen, einschließlich des Umwelt‑Omnibus‑Pakets, aufgerufen. Der Europäische Rat hat die Ko‑Gesetzgeber im Rahmen seiner umfassenderen Agenda für Wettbewerbsfähigkeit und Vereinfachung dazu aufgefordert, bis zum Jahresende konkrete Ergebnisse vorzulegen. Gleichzeitig wurde die Europäische Kommission ersucht, veraltete regulatorische Vorschriften – einschließlich nachgelagerter Rechtsakte – zu streichen, die als überholt, redundant oder überschneidend mit bestehenden Unstimmigkeiten angesehen werden, sowie Planungs‑ und Genehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen.
Im Europäischen Parlament hat der federführende ENVI‑Ausschuss das Umwelt‑Omnibus‑Paket für die Beratungen in drei Teile aufgespalten. Die Europäische Volkspartei (EVP) übernimmt nun die Federführung bei den Themen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) und hat Ingeborg Ter Laak als Berichterstatterin benannt. Der ENVI‑Ausschuss wird jedoch weiterhin über alle Aspekte des Omnibusses abstimmen, und das Vorhaben wird insgesamt als ein Paket verhandelt, was voraussichtlich zu Verzögerungen führen wird.
Im Zuge der laufenden legislativen Beratungen haben mehrere Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich vorgeschlagener Änderungen der EPR‑Vorschriften geäußert. Insbesondere kritisch gesehen werden Pläne, die Verpflichtung für in der EU ansässige Unternehmen auszusetzen, in Mitgliedstaaten, in denen sie nicht niedergelassen sind, einen Bevollmächtigten zu benennen – und zwar bis zum 1. Januar 2035. Dieser Vorschlag würde für mehrere Produktkategorien gelten, darunter Batterien, Verpackungen und verpackte Produkte, Elektro‑ und Elektronikgeräte (EEE) sowie bestimmte Einwegkunststoffartikel.
Die Kommission hat eine Stakeholder‑Konsultation zu den Omnibus‑Vorschlägen gestartet. Stellungnahmen können bis zum 7. Mai 2026 über das Portal „Have Your Say“ eingereicht werden. Die eingegangenen Rückmeldungen werden von der Kommission zusammengefasst und in die laufenden legislativen Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat eingespeist. Die Landbell Group beabsichtigt, sich mit einem Diskussionspapier zu beteiligen, in dem die erwarteten positiven und negativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen dargelegt werden.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Kommission auf dem informellen Gipfeltreffen am 23. und 24. April in Zypern einen Fahrplan für die umfassendere EU‑Vereinfachungsagenda vorlegt, dem anschließend eine Billigung durch das Europäische Parlament und den Rat folgen soll.
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April 8th, 2026