4. Dezember 2024

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Neue EU-Kommission beginnt ihre Arbeit

Das Europäische Parlament hat das neue Kollegium der Kommissare unter der Leitung von Ursula von der Leyen, deren zweite Amtszeit als Kommissionspräsidentin am 1. Dezember begann, offiziell bestätigt. Das mehrwöchige Zulassungsverfahren umfasste öffentliche Anhörungen für jedes designierte Kommissionsmitglied Anfang November. Während dieser Anhörungen wurden die Kandidaten von Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP) hinsichtlich ihrer Qualifikationen und Pläne für ihre jeweiligen Ressorts geprüft. Die Schlussabstimmung fand am 27. November statt, bei der das Kollegium mit 370 Ja-Stimmen, 282 Nein-Stimmen und 36 Enthaltungen angenommen wurde.

Das Genehmigungsverfahren begann nach den Europawahlen im Juni, als es zu politischen Verhandlungen zwischen verschiedenen Fraktionen im Parlament kam. Alle designierten Kommissare wurden während ihrer Anhörungen intensiv befragt, wobei die Abgeordneten Klarheit über ihre Verpflichtungen und politischen Prioritäten suchten. Vor allem Jessica Roswall, Kommissarin für Umwelt, Wasserversorgung und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, wurde hinsichtlich ihrer Pläne zur Förderung von Kreislaufwirtschaftsinitiativen genauestens unter die Lupe genommen.

Themen der Kreislaufwirtschaft standen im Mittelpunkt von Roswalls Anhörung, in der sie ihr Engagement für den europäischen Green Deal bekräftigte. Sie erläuterte ihre Vision eines „Clean Industrial Deal“, der die Rechtssicherheit erhöhen und einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe fördern soll. Die Abgeordneten verlangten konkretere Angaben darüber, wie sie Maßnahmen zur Förderung der Verwendung von Sekundärrohstoffen und Anreize für das Kunststoffrecycling umsetzen will.

Während der gesamten Anhörung betonte Roswall, dass sie sich in erster Linie auf die Umsetzung bestehender Gesetze konzentrieren werde, anstatt neue Gesetze vorzuschlagen. Sie betonte die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft sowohl für die Nachhaltigkeit als auch für die Wettbewerbsfähigkeit, doch ohne konkrete Angaben zu den geplanten Maßnahmen für die Kreislaufwirtschaft zu machen, beschlossen die Abgeordneten, die Abstimmung über ihre Bestätigung auf später am Tag zu verschieben.

Roswall erhielt schließlich die erforderliche Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten.

Das neue Kommissionskollegium trat sein Amt am 1. Dezember an und hat die Aufgabe, drängende Fragen wie Dekarbonisierung, Ressourceneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit durch Initiativen wie den Clean Industrial Deal und einen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit anzugehen.

 

Verpackungsverordnung endlich beschlossen

Das Europäische Parlament hat die neue Verpackungsverordnung (PPWR) verabschiedet. In der Plenarsitzung am 27. November erhoben die Abgeordneten keinerlei Einwände gegen die endgültige Fassung des Rechtsaktes. Die formelle Abstimmung hatte bereits im April stattgefunden – damals über eine vorläufige Fassung, die noch nicht sprachlich und juristisch überarbeitet worden war.

Die Änderungen gegenüber der vorläufigen Fassung sind erheblich, jedoch überwiegend formaler Natur. Sie dienen in erster Linie der rechtlichen Klarheit und Kohärenz. An einigen Stellen haben die Änderungen aber auch inhaltliche Bedeutung, z.B. wenn aus einem „may“ ein „shall“ wird.

Die lange Hängepartie bis zur endgültigen Verabschiedung war notwendig geworden, weil sich Parlament, Rat und Kommission erst wenige Wochen vor den Europawahlen im Juni auf einen Kompromiss geeinigt hatten und die notwendige Abstimmung im Parlament nicht warten konnte, bis die endgültige Fassung der Verordnung vorlag. Das so genannte Corrigendum-Verfahren hatte es dem Parlament damals erlaubt, über die vorläufige Fassung abzustimmen. Für die Verabschiedung der endgültigen Fassung, die im Laufe des Sommers erarbeitet wurde, war nun nur noch eine informelle Zustimmung des Plenums erforderlich.

Die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie, die sich auf Lebensmittel und Textilien konzentriert, steht noch aus, und es ist noch nicht abzusehen, wann der Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission die Änderungen abschließen wird.

 

Kennzeichnung: Neue EU-Regeln für Elektrogeräte

Die Europäische Union hat kürzlich die Kennzeichnungsvorschriften für Händler von Elektrogeräten wie Handys und Tablets erweitert. Die neuen Anforderungen werden nun von den EU-Ländern umgesetzt, was Auswirkungen auf Hersteller und Händler entsprechender Produkte hat.

Elektronische Geräte mit Funkfunktionalität fallen unter die neuen Vorschriften, darunter Artikel wie Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher und E-Reader sowie Telefone, Tablets und Laptops. Die Händler müssen ein Piktogramm anbringen, das angibt, ob ein Ladegerät im Lieferumfang des gekauften Artikels enthalten ist. Außerdem müssen die Händler sicherstellen, dass die Geräte mit einem Etikett versehen sind, das Informationen über die Ladefunktion des Geräts und kompatible Ladegeräte enthält. Das Etikett muss deutlich sichtbar und lesbar sein und sich bei Fernabsatz (z. B. Online-Handel)  in der Nähe des Preises befinden.

Deutschland hat die Richtlinie mit diesen neuen Anforderungen bereits im vergangenen Mai durch eine Änderung des Funkanlagengesetzes (FuAG) umgesetzt. Es wird erwartet, dass andere EU-Mitgliedstaaten in den kommenden Monaten folgen werden. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann zu Korrekturmaßnahmen der Aufsichtsbehörden bis hin zu einem Verkaufsverbot führen. Diese Verpflichtungen gelten auch als Marktverhaltensregeln, so dass die Nichteinhaltung als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht geahndet werden kann.

 

Batterie-Regulierung: Zwei Updates

Berichtspflichten der EU-Batterieverordnung

Die Europäische Kommission macht Fortschritte bei der Durchführungsverordnung zu Artikel 76 der neuen EU-Batterieverordnung. Dieser Teil der Sekundärgesetzgebung soll das Format für die in der Verordnung vorgeschriebenen Daten- und Qualitätskontrollberichte festlegen. Die Kommission hat ihren Vorschlag auf einer Sitzung des Technical Adaptation Committee (TAC) am 6. November vorgestellt, an der Experten aus allen Mitgliedstaaten teilnahmen.

Zur Unterstützung der Entwicklung dieser Durchführungsverordnung hat die Kommission das Öko-Institut beauftragt, Berichtsvorlagen und einen Qualitätskontrollbericht zu entwerfen. Diese Dokumente sollen den Mitgliedstaaten die Erfüllung ihrer Berichtspflichten nach Artikel 76 erleichtern. Der aktuelle Entwurf, der auf der TAC-Sitzung diskutiert wurde, enthält detaillierte Datentabellen und Berichtsanforderungen für verschiedene Aspekte der Batterieproduktion, Sammlung und des Recyclings.

Da die Gesetzgebung bis August 2025 in Kraft treten soll, arbeitet die Kommission mit einem engen Zeitplan. Um die Verabschiedungsfrist einzuhalten, müssen alle Aspekte der Durchführungsverordnung bis zum späten Frühjahr 2025 entschieden werden. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis zum 4. Dezember schriftliche Kommentare zu den Entwürfen abzugeben, um die Dringlichkeit des Prozesses und die Bedeutung der Beiträge der Interessengruppen für die Gestaltung der endgültigen Berichtsanforderungen zu unterstreichen.

Neue Konsultation zur Einstufung von Altbatterien

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Änderung des Europäischen Abfallverzeichnisses eingeleitet, um Altbatterien und deren Behandlungsrückstände zu erfassen. Mit dieser Initiative soll das Abfallverzeichnis aktualisiert werden, um es an die neue EU-Batterieverordnung anzupassen, die strengere Anforderungen an die Bewirtschaftung und das Recycling von Altbatterien stellt.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, neue Abfallschlüssel für verschiedene Batterietypen zu schaffen, einschließlich Batterien auf Lithium- und Natriumbasis sowie anderer neuer Technologien. Es wird erwartet, dass diese Änderungen die Verfolgung und das Management von Batterieabfallströmen verbessern, effizientere Recyclingprozesse erleichtern und die Ziele der Kreislaufwirtschaft für Batterien unterstützen.

Interessierte Kreise, darunter Abfallbewirtschaftungsunternehmen, Batteriehersteller und andere Marktteilnehmer, sind aufgefordert, bis zum 9. Januar 2025 zu den vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen. Die Kommission wird diese Beiträge nutzen, um die Änderungen vor ihrer voraussichtlichen Verabschiedung im dritten Quartal 2025 zu verfeinern, wobei die Umsetzung voraussichtlich erst Anfang 2026 beginnen wird.