5. Februar 2026

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Umwelt-Omnibus: Vereinfachungen bei EPR auf der Agenda 

Im Dezember 2025 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung umweltrechtlicher Vorschriften und zur Reduzierung administrativer Belastungen vorgelegt, mit einem klaren Fokus auf die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR).

Das Paket umfasst sechs Legislativvorschläge sowie eine Mitteilung und befindet sich nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit Europäischem Parlament und Rat. 

Kernpunkt im Bereich EPR ist der Vorschlag, die Pflicht für in der EU ansässige Hersteller zur Bestellung eines Bevollmächtigten auszusetzen, wenn sie Produkte in Mitgliedstaaten vertreiben, in denen sie nicht niedergelassen sind.

Diese Aussetzung soll für zentrale Stoffströme wie Batterien und Verpackungen gelten und über eine parallele Richtlinie auch auf Abfälle, Elektroaltgeräte und Einwegkunststoffe ausgeweitet werden.  Sie soll bis zum 1. Januar 2035 gelten, während die Bevollmächtigtenpflicht für außerhalb der EU ansässige Hersteller bestehen bleibt. Die Mitgliedstaaten müssen weiterhin Rückverfolgbarkeit und Vollzug sicherstellen, gegebenenfalls über alternative Instrumente. 

Über EPR hinaus präsentiert die Kommission den Omnibus als Teil einer breiteren Wettbewerbsagenda ein und signalisiert, dass weitere Vereinfachungen durch zusätzliche Stresstests umweltrechtlicher Vorschriften möglich sind, unter anderem im Zusammenhang mit dem kommenden Circular Economy Act. 

 

SUPD: Kommission evaluiert Regeln zu Einwegkunststoffen 

Die Europäische Kommission hat die Evaluierung der Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) offiziell eingeleitet und eine Stakeholder-Konsultation im Rahmen ihrer Better-Regulation-Vorgaben gestartet.

Damit beginnt eine strukturierte Überprüfung, ob die Richtlinie ihre Kernziele erreicht, Kunststoffverschmutzung zu verringern, Meeresmüll zu verhindern und nachhaltigere Produktgestaltung und -nutzung in der EU zu fördern. 

Die Evaluierung umfasst den gesamten Anwendungsbereich der Richtlinie, darunter Marktverbote für bestimmte Einwegkunststoffprodukte, Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion, Produktdesign- und Kennzeichnungsvorgaben sowie EPR-Systeme für die Reinigung von Vermüllung und das Abfallmanagement.

Auch kunststoffhaltige Fanggeräte sind ausdrücklich einbezogen, da sie einen erheblichen Beitrag zum Meeresmüll leisten und besondere Herausforderungen bei Sammlung, Rücknahme und Recycling mit sich bringen. 

Nach Angaben der Kommission wird die Überprüfung Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz und Kohärenz des bestehenden Rahmens sowie seinen EU-Mehrwert bewerten.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Unterschieden bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten, administrativen und finanziellen Auswirkungen für Hersteller und Kommunen sowie der praktischen Ausgestaltung der EPR-Pflichten, einschließlich der Berechnung und Zuordnung von vermüllungsbezogenen Kosten. 

Die Konsultation richtet sich an Behörden, Industrie, Herstellerverantwortungsorganisationen, NGOs und Bürgerinnen und Bürger. Die Rückmeldungen fließen in die laufende Evaluierung der Kommission ein.

Obwohl der Bewertungsprozess formal bis Mitte 2027 abgeschlossen sein muss, werden erste Erkenntnisse und politische Signale bereits früher erwartet und könnten Einfluss darauf haben, ob die Richtlinie unverändert beibehalten oder gezielt angepasst wird. 

 

BBWR: Kommission legt Entwurf für Batteriekennzeichnung vor 

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur Harmonisierung von Kennzeichnungsformaten und technischen Spezifikationen für Batterien auf dem EU-Markt veröffentlicht.

Die Initiative dient der Umsetzung der Batterien- und Altbatterienverordnung (BBWR) und soll eine einheitliche Anwendung über alle Batteriekategorien hinweg sicherstellen, einschließlich Vorgaben zu Größe, Schrift, Symbolen und digitalem Zugang über QR-Codes. 

Je nach Batterietyp und verfügbarem Platz können Informationen direkt auf der Batterie, auf der Verpackung oder in begleitenden Unterlagen angebracht werden.

Die Regeln berücksichtigen auch besondere Fälle wie eingebaute Batterien oder Knopfzellen und legen eine klare Priorisierung der erforderlichen Kennzeichnungen fest, darunter Recycling-Symbole und Angaben zu chemischen Inhaltsstoffen.

Weitere Anforderungen betreffen gefährliche Stoffe, Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit. 

Der Entwurf führt zudem ein CO₂-Fußabdruck-Label für bestimmte Batterietypen ein, das sowohl physisch anzubringen als auch in die öffentliche Datenbank des Batteriepasses hochzuladen ist. 

Die Kommission führte vom 15. Dezember 2025 bis 26. Januar 2026 eine öffentliche Konsultation zu dem Entwurf durch. Die Annahme der Verordnung wird für das zweite Quartal 2026 erwartet.

 

Gesetz zu kritischen Rohstoffen: Kommission schlägt neue Kreislaufwirtschaftsregeln für Magnete in Elektrogeräten vor 

Im Rahmen ihres neuen RESourceEU-Plans hat die Europäische Kommission gezielte Änderungen des Gesetzes zu kritischen Rohstoffen vorgeschlagen, um die Kreislaufwirtschaft zu stärken, insbesondere für Dauermagnete in Windkraftanlagen, Fahrzeugen und Elektro- und Elektronikgeräten. 

Der im Dezember veröffentlichte Entwurf enthält mehrere neue Bestimmungen zur Förderung einer nachhaltigeren Ressourcennutzung. Eine zentrale Änderung ist die Ausweitung der Kennzeichnungspflichten für magnethaltige Produkte. Nach dem vorgeschlagenen Artikel 28 sollen neue Produktkategorien wie Mikrowellen, Staubsauger und Geschirrspüler künftig mit Angaben zur Präsenz und Zusammensetzung von Dauermagneten gekennzeichnet werden. 

Darüber hinaus sieht Artikel 29 eine neue Pflicht für Hersteller vor, den Rezyklatgehalt der in Elektro- und Elektronikgeräten verwendeten Magnete offenzulegen.

Perspektivisch enthält der Vorschlag zudem Mindestanteile an Recyclingmaterial für solche Magnete ab dem Jahr 2031. 

Obwohl sie nicht Teil des eigentlichen Rechtstextes sind, skizziert die begleitende Kommunikation weitere geplante Maßnahmen, darunter die Einführung von Exportbeschränkungen für Magnetabfälle ab dem Frühjahr 2026. 

Das Gesetzgebungsverfahren geht nun in das Europäische Parlament und den Rat, die die Verhandlungen führen und den Vorschlag ändern können. Der Zeitrahmen für das Verfahren wird auf etwa 18 Monate geschätzt. 

 

EU-Entwaldungsverordnung: Überarbeitung  und zentrale Änderungen ab Dezember 2026 

Am 4. Dezember 2025 haben der Rat der EU und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über eine gezielte Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erzielt. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen sicherzustellen, dass sieben zentrale Rohstoffe – Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz – sowie daraus hergestellte Produkte entwaldungsfrei, rechtmäßig erzeugt und anhand von Geolokalisierungsdaten vollständig rückverfolgbar sind. 

Die Überarbeitung stellt eine der wichtigsten Anpassungen seit Inkrafttreten der Verordnung dar und schafft mehr Klarheit in Bezug auf Zeitpläne, Pflichten und Erwartungen an die Einhaltung der Vorgaben für Unternehmen, die entsprechende Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. 

Die aktualisierte Frist zur Einhaltung der EUDR für mittlere und große Marktteilnehmer ist der 30. Dezember 2026. 

Darüber hinaus setzt die Überarbeitung einen stärkeren Fokus auf Vereinfachung, risikobasierte Durchsetzung und administrative Effizienz, wie sie von der Europäischen Kommission im Rahmen des Pakets zur gezielten Vereinfachung vorgeschlagen wurden. 

Der Fachbeitrag von H2 Compliance fasst die zentralen Änderungen zusammen, erläutert die praktischen Auswirkungen entlang der Lieferkette und zeigt auf, welche Aspekte Unternehmen bei der Vorbereitung auf die EUDR-Umsetzung priorisieren sollten.