15. Juli 2026
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Umwelt-Omnibus: Rat verabschiedet Verhandlungsposition, ENVI-Berichterstatter legen Entwürfe zur EPR-Vereinfachung vor
Am 24. Juni 2026 hat der Rat sein Verhandlungsmandat zu vier der sechs Dossiers des Umwelt-Omnibus beschlossen. Diese betreffen unter anderem Umweltprüfungen, Industrieemissionen, die Abfallberichterstattung und Geodaten. Das Mandat bildet die Position des Rates für die anstehenden Triloge mit Parlament und Kommission ab. In seiner Position hat der Rat den ursprünglichen Vorschlag der Kommission gestrichen, die maximale Berichtsfrequenz für EPR-Daten auf 12 Monate zu harmonisieren. Zudem verzichtet der Rat auf die vorgeschlagene Aussetzung der Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten (Authorised Representative, AR) im Rahmen der EPR, da eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten diese negativ bewertet hatte. Parallel dazu kommt auch das Parlament bei den Omnibus-Dossiers voran.
Zur Berichtsfrequenz hat Berichterstatterin Solis Perez ihren Berichtsentwurf vorgelegt, der den Kommissionsvorschlag um einen zentralisierten digitalen Berichtsmechanismus ergänzt. Dieser soll im Rahmen des Circular Economy Act entwickelt werden. Beim AR schlägt ENVI-Berichterstatterin Ingeborg Ter Laak vor, die Aussetzung auf Kleinst- und Kleinunternehmen gemäß Empfehlung 2003/361/EG zu begrenzen (weniger als 50 Beschäftigte, Umsatz von höchstens 10 Millionen Euro), mit einer Befristung bis zum Inkrafttreten des Circular Economy Act oder bis zum 1. Januar 2035, je nachdem, was zuerst eintritt. Darüber hinaus streicht der Berichtsentwurf die Bestimmung, nach der die Mitgliedstaaten von Herstellern aus Drittstaaten die Bestellung eines Bevollmächtigten verlangen können.
European Recycling Plattform (ERP, ein Unternehmen der Landbell Group, hat Bedenken gegen die vorgeschlagene Aussetzung in einem Diskussionspapier dargelegt und plädiert dafür, Anpassungen am AR-Rahmen stattdessen umfassend im kommenden Circular Economy Act zu regeln.
Beide Texte sind Berichtsentwürfe des ENVI-Ausschusses und stellen noch keine endgültige Position des Parlaments dar. Die Frist für Änderungsanträge lief Anfang Juli ab, weitere Verhandlungen zwischen den Fraktionen folgen. Die Abstimmungen sind für Oktober (AR) und November (Berichtsfrequenz) geplant.
PPWR: Lobbyarbeit intensiviert sich, Mitgliedstaaten fordern mehr Orientierung
Mit Blick auf die ab dem 12. August 2026 geltende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) hat sich die Lobbyarbeit intensiviert. In einem Schreiben von rund 100 Unternehmenschefs forderten Verpackungs-, Lebensmittel- und Getränkeunternehmen gezielte Änderungen und Verschiebungen, insbesondere bei den PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelkontaktverpackungen, den Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und den harmonisierten Kennzeichnungsregeln. Als Reaktion darauf forderten mehr als 120 Unternehmen und Verbände aus der Recycling- und Kreislaufwirtschaft die EU-Spitzen in einem gemeinsamen Schreiben auf, eine fristgerechte und wirksame Umsetzung sicherzustellen, und warnten, dass jede Verzögerung das Vertrauen von Investoren untergraben würde.
Da die EU-Institutionen am Anwendungsdatum August 2026 festhalten, verlagerte sich ein Großteil der Lobbyaktivitäten auf die einzelnen Mitgliedstaaten. Tschechien führte die Bemühungen um eine Verschiebung an und setzte sich zunächst für eine Verlegung des Anwendungsdatums ein. Gemeinsam mit sechs weiteren Mitgliedstaaten brachte es die PPWR anschließend auf die Tagesordnung des Umweltrats am 25. Juni 2026, diesmal mit einer abgeschwächten Bitte. Die Länder forderten die Kommission auf, einen konsolidierten Zeitplan für alle delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte vorzulegen und die Leitlinien und FAQ vom März zu aktualisieren. Weitere Orientierungshilfen der Kommission werden erwartet, eine förmliche Verschiebung der Verordnung selbst bleibt jedoch unwahrscheinlich.
Davon unabhängig hat die Kommission die Verschiebung eines einzelnen Sekundärrechtsakts bestätigt, und zwar der Durchführungsrechtsakt zur harmonisierten Kennzeichnung von Abfallbehältern. Das Anwendungsdatum der PPWR selbst bleibt davon unberührt. Ein ursprünglich für August geplanter Entwurf wird nun nach dem Sommer erwartet und durchläuft anschließend die Waste Expert Group sowie eine öffentliche Konsultation.
SUPD: Berechnung des Rezyklatanteils in PET-Flaschen
Am 30. Juni 2026 hat die Europäische Kommission einen neuen Durchführungsbeschluss erlassen, der aktualisierte Vorschriften zur Berechnung, Überprüfung und Meldung des Rezyklatanteils in Einweg-Getränkeflaschen aus PET gemäß der Richtlinie (EU) 2019/904 (SUPD) festlegt. Er hebt den Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2683 auf.
Die wesentliche Neuerung gegenüber der bisherigen Methodik ist die Einführung einer Massenbilanzierung für chemische Recyclingverfahren, bei denen sich der Anteil von Post-Consumer-Kunststoffabfällen im Output nicht direkt messen lässt. Nach diesem Ansatz muss das Gewicht des zulässigen Materials am Input dem Gewicht entsprechen, das allen Outputs und Verlusten zugeordnet wird. Zugeordnete Mengen dürfen nicht zwischen Anlagen oder Unternehmen übertragen werden und dürfen zu keinem Zeitpunkt zu einer negativen Bilanz führen.
Betreiber, die eine Massenbilanzierung anwenden, unterliegen einer jährlichen Überprüfung durch unabhängige Dritte. Für KMU im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG gilt ein reduzierter Turnus von drei Jahren.
MFF 2028-2034: Rat veröffentlicht Negotiating Box
Der Rat hat seine „Negotiating Box“ für den nächsten EU-Haushalt, den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028 bis 2034, veröffentlicht. Das am 11. Juni 2026 unter zyprischer Präsidentschaft vorgelegte Dokument benennt die in den Haushaltsverhandlungen zu klärenden Punkte. Unter den vorgeschlagenen neuen Eigenmitteln bleibt die Abgabe auf nicht gesammelte Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) mit 2 Euro pro Kilogramm in der Negotiating Box enthalten, wie ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen. Die Abgabe steht weiterhin in Klammern, es besteht also unter den Mitgliedstaaten noch keine Einigung.
Die Negotiating Box ist keine endgültige Ratsposition und für keine Delegation bindend. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sie beim Treffen des Europäischen Rates am 18. und 19. Juni 2026 erörtert. In ihren Schlussfolgerungen forderten sie die irische Präsidentschaft auf, die Arbeit an der Negotiating Box bis zum Gipfel im Oktober voranzubringen, mit Blick auf eine Einigung noch vor Ende 2026. Dies würde die Verabschiedung der Rechtsakte im Jahr 2027 ermöglichen und sicherstellen, dass EU-Mittel ab Januar 2028 ohne Unterbrechung bei den Empfängern ankommen.
Weitere Beratungen sind für den MFR-Sondergipfel am 26. und 27. November sowie einen weiteren Gipfel am 17. und 18. Dezember vorgesehen. Kommt eine Einigung zustande, werden die förmliche Annahme und die interinstitutionellen Verfahren im Jahr 2027 erwartet. Das Europäische Parlament hat seine Verhandlungsposition bereits im April verabschiedet. Dabei wurde die vorgeschlagene neue Abgabe auf nicht gesammelte Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) nicht infrage gestellt und ein Budget gefordert, das rund 10 % über dem Vorschlag der Kommission liegt.