3. Juni 2025
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Abfallrahmenrichtlinie: Abstimmung verschoben
Das Europäische Parlament hat die Plenarabstimmung über die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive – WFD) auf Oktober 2025 verschoben – deutlich später als ursprünglich erwartet.
Ursprünglich war die Abstimmung noch vor der Sommerpause vorgesehen, da bereits im Februar 2025 eine vorläufige Einigung über die WFD erzielt und diese im März sowohl vom Rat als auch vom Umweltausschuss des Parlaments bestätigt worden war.
Die Verschiebung verzögert auch den Zeitplan für die Einführung von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien, Kleidung und Schuhe – einem der zentralen Elemente der WFD-Überarbeitung.
Laut dem aktuellen vorläufigen Zeitplan hätten die Mitgliedstaaten bis Mai 2028 Zeit, textile EPR-Systeme einzuführen, falls die Richtlinie im November 2025 in Kraft tritt.
Die Verschiebung gefährdet eine rechtzeitige Umsetzung der EPR für Textilien, verlängert die Unsicherheit für die Industrie und birgt das Risiko, ein ohnehin fragiles System zur Bewirtschaftung von Textilabfällen weiter zu destabilisieren.
Die Landbell Group hat das Parlament in einem im Mai veröffentlichten Positionspapier dazu aufgefordert, die Abstimmung wieder auf Juli vorzuziehen.
Auch Jan Patrick Schulz, CEO der Landbell Group, appellierte an das Parlament, die Abstimmung vorzuziehen (siehe CEO Corner).
Aktuelle Informationen zur EPR für Textilien finden Sie auf unserer neuen Website.
Kreislaufwirtschaftsgesetz: Öffentliche Konsultation diesen Monat erwartet
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich Ende Juni die öffentliche Konsultation zum bevorstehenden Kreislaufwirtschaftsgesetz einleiten. Die Konsultation stellt den ersten formellen Schritt zur Ausarbeitung eines Legislativvorschlags dar, der weithin als zentrales Vorhaben der zweiten Amtszeit von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gilt.
Erstmals angekündigt im Arbeitsprogramm der Kommission für 2025 und als Leitinitiative für den kommenden Politikzyklus positioniert, zielt das Kreislaufwirtschaftsgesetz darauf ab, den Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe, abfallbasierte Produkte und zirkuläre Güter zu stärken. Es soll nationale Politiken harmonisieren, Hürden für grenzüberschreitende Materialströme abbauen und bestehende Herausforderungen im Bereich der Abfallklassifikation, der End-of-Waste-Kriterien sowie der Definitionen von Nebenprodukten angehen.
Das Gesetz soll auf drei legislativen Säulen basieren:
- einer Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie
- einer Änderung der Deponierichtlinie und
- einer Neufassung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie)
Diese Überarbeitungen sollen die Angebots- und Nachfragedynamik für hochwertige Rezyklate verbessern, Genehmigungsverfahren für die Nutzung von Sekundärmaterialien vereinfachen und Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) mithilfe digitaler Instrumente und harmonisierter Berichtspflichten ausweiten.
Die Landbell Group wird sämtliche Entwicklungen rund um das Kreislaufwirtschaftsgesetz aufmerksam verfolgen und sich aktiv am Konsultationsprozess beteiligen. Die Vorlage des endgültigen Gesetzesvorschlags durch die Kommission wird für das erste Halbjahr 2026 erwartet.