5. März 2025

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Textilien: EU-Parlament und Rat einigen sich auf Revision der Abfallrahmenrichtlinie

Am 18. Februar erzielten der Rat der EU und das Europäische Parlament eine politische Einigung über die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie, die sich auf die Verringerung von Lebensmittelabfällen und die Schaffung neuer Vorschriften für den Textilsektor konzentriert.

Die Einigung, die im Anschluss an Trilog-Verhandlungen zwischen den europäischen Mitgesetzgebern erzielt wurde, muss vor der förmlichen Annahme noch vom Rat und vom Parlament bestätigt werden.

Mit der Einigung werden EU-weit neue Regeln für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) im Textilsektor eingeführt, die darauf abzielen, Abfälle zu reduzieren, nachhaltigere Praktiken zu fördern und die vorzeitige Entsorgung von Produkten zu verhindern.

Textilhersteller und Modemarken werden verpflichtet, Gebühren zu zahlen, um die Rücknahme und das Recycling von Alttextilien zu finanzieren. Künftig sollen die Gebühren auch auf der Grundlage der Kreislauffähigkeit und Nachhaltigkeit ihres Produktdesigns gestaffelt werden. Die Kriterien werden in der Ökodesign-Verordnung (ESPR) festgelegt. Die Mitgliedstaaten werden zusätzlich die Möglichkeit haben, die EPR-Gebühren auf der Grundlage der Haltbarkeit und Nutzungsdauer des Produkts anzupassen.

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, werden alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, in das EPR-System einbezogen, wobei Kleinstunternehmen ein zusätzliches Jahr zur Erfüllung der Anforderungen erhalten.

Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie in ihr nationales Rechtssystem umsetzen.

Als nächster Schritt muss die Vereinbarung offiziell vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Eine Veröffentlichung der Änderungsrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union wird noch vor der Sommerpause erwartet. Dann tritt sie am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft

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