6. Mai 2025
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EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung: Vereinfachung nimmt letzte Hürde
Der Rat der Europäischen Union hat die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie offiziell verabschiedet – eine wichtige Maßnahme innerhalb des „Omnibus I“-Pakets der Europäischen Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit.
Die Richtlinie verschiebt die Anwendungspflichten der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) für große Unternehmen, die noch nicht berichten, sowie für börsennotierte kleine- und mittelständische Unternehmen (KMUs) um zwei Jahre. Zudem wird die Umsetzungsfrist und der Beginn der Anwendung der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) um ein Jahr verschoben.
Diese Anpassung reagiert auf Forderungen nach einem klareren und handhabbareren Rechtsrahmen, insbesondere für KMUs. Die zügige Verabschiedung gibt Unternehmen Rechtssicherheit bezüglich ihrer Berichtspflichten.
Die Zustimmung des Rates war der letzte notwendige Schritt vor der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die am 14. April erfolgte. Die Richtlinie ist nun in Kraft und die EU-Länder müssen sie bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen.
Mit der Zustimmung des Rates ist der letzte formale Schritt abgeschlossen; nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Richtlinie sofort in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen.
Der beschlossene Aufschub der Verpflichtungen gibt den Mitgesetzgebern nun zusätzliche Zeit, um die von der Europäischen Kommission im Rahmen des „Omnibus I“-Pakets vorgeschlagenen grundlegenden Reformen der CSRD- und CSDDD-Rahmenregelungen auszuhandeln. Der Rat der EU hat bereits Gespräche zu diesem Thema aufgenommen, und das Europäische Parlament wird dies in den kommenden Wochen tun.
Mikroplastik: EU unternimmt wichtigen Schritt, um Verschmutzung zu bekämpfen
Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über die erste EU-Verordnung zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlusten erzielt.
Kunststoffgranulat, ein Hauptrohstoff für die Kunststoffherstellung, ist eine bedeutende Quelle für die Verschmutzung durch Mikroplastik, wenn es bei Transport, Lagerung und Bearbeitung freigesetzt wird. Die neuen Vorschriften schreiben verbindliche Standards für die gesamte Lieferkette vor, einschließlich einer Zertifizierungspflicht für große Unternehmen und vereinfachter Anforderungen für kleinere Unternehmen.
Die Maßnahme ist Teil der umfassenderen EU-Initiativen zum Kreislaufwirtschaftsplan und Aktionsplan gegen Umweltverschmutzung, mit dem Ziel, Mikroplastikemissionen bis 2030 um 30% zu senken. Die Regelung soll Pelletverluste um bis zu 74% reduzieren und damit den Schutz von Meeren, Böden und der menschlichen Gesundheit verbessern.
Nach der formellen Annahme durch Parlament und Rat wird sie in Kraft treten.