6. Mai 2026
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Umwelt-Omnibus: Zeitplan für die parlamentarischen Arbeiten
Die Arbeiten am Umwelt-Omnibus schreiten im Europäischen Parlament voran, wobei sich ein detaillierter Zeitplan für die Datei zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren abzeichnet.
Nach der Ernennung des Berichterstatters im März wird der Entwurf des Berichts für den 20. Mai erwartet. Die Ausschussberatungen sind für den 22. und 23. Juni angesetzt, wobei die Frist für Änderungsanträge auf den 30. Juni festgelegt ist. Die Verhandlungen zwischen den politischen Fraktionen sollen bis Mitte September andauern, im Vorfeld einer Ausschussabstimmung am 1. Oktober sowie einer für die Oktobersitzung geplanten Plenarabstimmung.
In einem kürzlichen Austausch mit dem ENVI‑Ausschuss des Europäischen Parlaments rief Kommissarin Roswall zu einer beschleunigten Behandlung des Omnibus‑Pakets auf. Sie forderte die Mitgesetzgeber auf, noch im Jahr 2026 eine Einigung zu erzielen und sich dabei auf die Vereinfachung von Vorschriften zu konzentrieren, ohne die Umweltstandards zu senken.
Parallel dazu laufen Beratungen im Rat, wo die Mitgliedstaaten die vorgeschlagenen Vereinfachungsmaßnahmen prüfen, einschließlich der Aussetzung bevollmächtigter Vertreter im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Mehrere Mitgliedstaaten – darunter Frankreich, Luxemburg, Spanien, Österreich und Estland – äußerten im Januar Bedenken zu diesem Ansatz und warnten vor möglichen Vollzugsdefiziten, erhöhten Risiken der Nicht‑Einhaltung sowie Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Nicht‑EU‑Herstellern. Italien forderte, dass eine solche Maßnahme strikt zeitlich befristet sein müsse, während Schweden, Belgien und die Tschechische Republik um weitere Klarstellungen zum Anwendungsbereich der Maßnahme, zu alternativen Rückverfolgbarkeitsmechanismen sowie zu deren Wechselwirkung mit der bevorstehenden umfassenderen Reform der EPR im Rahmen des Circular Economy Act ersuchten.
Das Omnibus‑Paket enthält zudem Vorschläge zur Harmonisierung der Berichtshäufigkeiten im Bereich der EPR. Ein kürzlich veröffentlichtes Diskussionspapier von Landbell analysiert diese Änderungen im Detail, einschließlich der möglichen Auswirkungen einer Begrenzung der Berichterstattung auf einen 12‑Monats‑Zeitraum auf Datenqualität, Datenerhebung und operative Prozesse innerhalb von EPR‑Systemen.
Die Europäische Kommission hat eine Stakeholder‑Konsultation zu den Vorschlägen über das Portal „Have Your Say“ gestartet, die heute, am 7. Mai 2026, endet. Landbell hat sich an der Konsultation beteiligt und eine strukturierte Übersicht zentraler Aspekte der EPR‑Umsetzung eingebracht, insbesondere zu den Themen bevollmächtigte Vertreter und Berichtshäufigkeiten, zur Unterstützung der laufenden politischen Diskussion.
Batterien: Kommission prüft Pfandysteme
Die Europäische Kommission hat eine Studie zur Machbarkeit von Pfandrücknahmesystemen (Deposit Return Systems, DRS) für Batterien gestartet, wie in Artikel 63 der Batterieverordnung vorgesehen. Die Studie wird vom Öko‑Institut und Ramboll durchgeführt und soll potenzielle Vorteile sowie Ausgestaltungsoptionen bewerten, im Vorfeld eines Berichts der Kommission, der bis Ende 2027 erwartet wird. Der erste Stakeholder‑Workshop fand am 28. April statt.
Stakeholder sind eingeladen, bis zum 26. Mai 2026 schriftliche Rückmeldungen zur Studie einzureichen. Ein Entwurf des Berichts wird für Ende August erwartet, gefolgt von einem zweiten Stakeholder‑Workshop im September und einer weiteren Feedback‑Runde im Oktober, vor der Vorlage des Abschlussberichts im Dezember 2026.
Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass DRS dazu beitragen könnten, die Sammelquoten zu erhöhen, insbesondere für lithiumbasierte Batterien, und Sicherheitsbedenken wie Brandrisiken in Abfallströmen zu adressieren. Derzeit werden zwei Hauptansätze geprüft: händlerbasierte Systeme für Batterien von leichten Verkehrsmitteln, etwa E‑Bike‑Batterien, sowie ein branchenweites DRS für tragbare Batterien, das sich potenziell auf Batterien mit erhöhtem Brandrisiko konzentriert. Gleichzeitig weist die Analyse auf Herausforderungen im Zusammenhang mit der Systemgestaltung hin, darunter administrative Komplexität, Kosten, Sicherheitsanforderungen sowie die Wechselwirkung mit bestehenden Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).
Rückmeldungen von Stakeholdern verdeutlichen anhaltende Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit, insbesondere in Bezug auf Systemkosten, operative Komplexität, verschärfte Sicherheitsrisiken, Datenverfügbarkeit und die Wechselwirkung mit bestehenden Sammelsystemen. Diese Aspekte sollen in der nächsten Phase der Studie weiter untersucht werden.
Parallel dazu hat die Kommission eine Stakeholder‑Konsultation zu einem delegierten Rechtsakt gestartet, der zusätzliche Ausnahmen von den Anforderungen zur Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien einführen soll. Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 26. Mai 2026.