5. November 2024
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PPWR und Abfallrahmenrichtlinien (Textilien): letzte Phasen des Gesetzgebungsverfahrens laufen
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) steht nach jahrelangen Verhandlungen kurz vor dem Abschluss. Trotz der erzielten politischen Einigung konnte das Gesetzgebungsverfahren vor den EU-Wahlen im Juni nicht abgeschlossen werden. Daher muss sich das neu gewählte Europäische Parlament mit dem Dossier befassen und die Einigung im so genannten Corrigendum-Verfahren billigen. Der Juristische und Sprachliche Dienst des Parlaments hat den Text geprüft und Änderungen vorgenommen, um Rechtssicherheit und Kohärenz zu gewährleisten. Der überarbeitete Text wird dem Plenum im November vorgelegt. Sollten 36 oder mehr Abgeordnete ihre Ablehnung signalisieren, könnte der Text erneut geöffnet werden und monatelange Verhandlungen innerhalb des Parlaments und mit den Mitgliedstaaten nach sich ziehen.
Auch das Gesetzgebungsverfahren zur Abfallrahmenrichtlinie konnte nicht mehr vor den Europawahlen abgeschlossen werden. In diesem Fall haben das Europäische Parlament, der Rat der EU und die Europäische Kommission das Verfahren gestoppt, bevor die so genannten Trilog-Verhandlungen die Änderungen abschließen konnten. Diese sollen Anforderungen für Lebensmittel- und Textilabfälle hinzufügen, einschließlich der Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien in der gesamten EU.
Es wird erwartet, dass diese Diskussionen in den kommenden Wochen beginnen werden, um einen Kompromiss zwischen den Positionen des Parlaments und der Mitgliedstaaten zu finden. Ungarn, das derzeit die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat, wird bei den anstehenden Gesprächen den Vorsitz führen. Das Land hat sein Bestreben bekundet, einige Elemente der Lebensmittelverschwendung in der WRRL zu stärken.
Verpackungen in UK: Richtwerte für EPR-Gebühren aktualisiert
Das britische Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Defra) hat seine Übersicht über die vorläufigen Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen, die im nächsten Jahr eingeführt werden sollen, aktualisiert.
Die Übersicht enthält niedrige, mittlere und hohe Gebühren für jede Verpackungskategorie, die auf drei entsprechenden Szenarien für die lokalen Abfallbewirtschaftungskosten basieren. Die Beträge sind in Pfund Sterling (GBP) pro Tonne Verpackung angegeben:
Material | Niedrig | Mittel | Hoch |
Aluminium | 320 | 405 | 605 |
Faserverbundstoffe | 355 | 450 | 565 |
Glas | 110 | 175 | 215 |
Papier und Pappe | 135 | 190 | 250 |
Kunststoffe | 360 | 425 | 520 |
Stahl | 220 | 265 | 330 |
Holz | 145 | 240 | 340 |
Andere | 180 | 205 | 240 |
Die indikativen Gebühren werden berechnet, indem die Kosten der Kommunen für die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen (für Verpackungsabfälle aus Haushalten) durch die Gesamtmenge der in Verkehr gebrachten Haushaltsverpackungen geteilt werden. In der ersten von Defra im August veröffentlichten Übersicht (siehe COMPASS-Artikel vom September hier) basierten die Gebühren auf dem geschätzten Gewicht der von den verpflichteten Herstellern in Verkehr gebrachten Verpackungen aus den PackFlow Refresh 2023-Berichten. Die aktualisierte Übersicht verwendet aktuellere Daten aus dem Online-Portal Report Packaging Data.
Die Anpassung der Datenbank hat zu einer höheren Schätzung für einige Verpackungsmaterialien (z. B. Aluminium) und einer niedrigeren Schätzung für andere (z. B. Papier und Karton) geführt.
Defra weist auch darauf hin, dass diese Gebühren vorläufig sind. Die genauen Sätze für 2025/26 werden erst im nächsten Jahr feststehen.
Für aktuelle Hinweise und Unterstützung wenden Sie sich bitte hier direkt an ERP UK.
WEEE in UK: Wichtige Änderungen für nicht-britische Verkäufer
Laut einer neuen Orientierungshilfe der britischen Umweltbehörde müssen sich ausländische Unternehmen, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind und Elektro- und Elektronikgeräte nur über den indirekten Verkauf auf den britischen Markt bringen, ab dem Jahr 2025 nicht mehr als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten registrieren.
Alle indirekt verkauften Elektro- und Elektronikgeräte müssen nun von der ersten im Vereinigten Königreich ansässigen Instanz, die diese auf den Markt bringt, gemeldet werden. Dies kann beispielsweise der Importeur, Vertriebshändler oder Einzelhändler sein.
Zuvor konnten sich einige nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte indirekt auf dem britischen Markt verkauften, als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten anstelle der im Vereinigten Königreich ansässigen Importeure und/oder Vertreiber registrieren lassen. Diese Änderung wurde vorgenommen, um die Herstellerdefinition laut UK WEEE-Verordnung umzusetzen.
Was muss ich tun, wenn ich von den oben genannten Änderungen betroffen bin?
- Wenn Sie ein nicht-britisches Unternehmen sind, das indirekt auf dem britischen Markt verkauft, müssen Sie sich, je nach Art ihrer Registrierung, bei Ihrem EEE Producer Compliance Scheme oder der Environment Agency abmelden.
- Wenn Ihr nicht-britisches Unternehmen sowohl direkt als auch indirekt verkauft, sollten Sie weiterhin Elektro- und Elektronikgeräte registrieren und melden, die Sie direkt an britische Endverbraucher verkaufen.
- Wenn Sie im Vereinigten Königreich ansässig sind und Elektro- und Elektronikgeräte besitzen, die zuvor von einem indirekten Verkäufer außerhalb des Vereinigten Königreichs angemeldet wurden, müssen Sie diese Mengen nun melden. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Compliance Scheme und/oder der Environment Agency in Verbindung zu setzen, um festzustellen, ob für vergangene Zeiträume erneute Meldungen erforderlich sind.
Wenn Sie auf dem britischen Markt verkaufen und sich über Ihre Anforderungen unsicher sind, wenden Sie sich bitte an H2 Compliance, um Unterstützung oder zusätzliche Informationen zu erhalten.
Die Definitionen der Begriffe „im Vereinigten Königreich niedergelassen“ und „indirekter Verkauf“ sowie weitere Einzelheiten finden Sie in diesem vollständigen Artikel auf der Website von H2 Compliance.