10. November 2025

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PPWR: EU bestätigt Ausnahme für Palettenwickelfolien und Bänder von Wiederverwendungszielen

Am 15. Oktober hat die Europäische Kommission offiziell bestätigt, dass Palettenwickelfolien und -bänder vollständig von den Wiederverwendungszielen nach Artikel 29 Absatz 2 und 3 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ausgenommen werden sollen.  Die Bestätigung erfolgt nach einer intensiven Debatte über die Realisierbarkeit und Umweltverträglichkeit der erneuten Nutzung dieser Verpackungsformate, die in der Logistik in der gesamten EU weit verbreitet sind.

Bei einer Sitzung der Expertengruppe für Abfall der Kommission wurde der Entwurf eines delegierten Rechtsakts vorgestellt, der die Ausnahmen bestätigt, begleitet von mehreren Studien. Branchenvertreter, darunter der Verband European Plastic Films (EuPF), begrüßten diesen Schritt als pragmatische Reaktion auf wirtschaftliche und technische Realitäten. Zugleich fordern sie, die Ausnahme auch auf den grenzüberschreitenden Transportverpackungsbereich auszudehnen, der nach Artikel 29 Absatz 1 weiterhin einer Wiederverwendungsquote von 40 Prozent bis 2030 unterliegt.

Während die Ausnahme nach den Artikeln 29 Absatz 2 und 3 nun bestätigt ist, laufen die Diskussionen über den Anwendungsbereich und die Methodik zur Berechnung der Quoten nach Artikel 29 Absatz 1 weiter. Die Kommission will hierzu vor Jahresende weitere Leitlinien oder Anpassungen vorlegen.

 

Arbeitsprogramm 2026: Vereinfachung als zentrales Element

Am 21. Oktober hat die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2026 vorgestellt. Es enthält 38 neue Initiativen, 20 Evaluierungen und 111 laufende Gesetzesvorhaben für das kommende Jahr.  Unter dem Titel „Europas Moment der Unabhängigkeit“ umreißt das Programm legislative Prioritäten zur Stärkung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit, der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU, wobei der Schwerpunkt erneut auf der Vereinfachung der Rechtsvorschriften und der strategischen Autonomie liegt.

Mehr als die Hälfte der neuen Initiativen für 2026 zielt auf den Abbau administrativer Belastungen und die Modernisierung des EU-Rechts. Aufbauend auf dem gleichzeitig veröffentlichten Übersichtsbericht zur Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung bekräftigt die Kommission ihr Ziel, die Regulierungskosten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, um 25 bis 35 Prozent zu senken. Dazu soll jede Kommissarin und jeder Kommissar das eigene Portfolio umfassend überprüfen, um sicherzustellen, dass bestehende Rechtsvorschriften zweckmäßig, verhältnismäßig und aktuell bleiben.

Das Dokument kündigt zudem an, dass der Vorschlag für das Kreislaufwirtschaftsgesetz auf das dritte Quartal 2026 vorgelegt wird. In der begleitenden Kommunikation zum Arbeitsprogramm hebt die Kommission das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Leuchtturmprojekt hervor. Es sei ein zentrales Element des Clean Industrial Deal sowie der langfristigen Strategie Europas zur Klimaneutralität und Rohstoffunabhängigkeit.

Unter den laufenden Gesetzgebungsverfahren, die 2026 weiterverfolgt werden sollen, nennt das Arbeitsprogramm unter anderem die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie die Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD). Bemerkenswert ist, dass auch die Richtlinie zum Greenwashing (Green Claims Directive) weiterhin als laufende Initiative aufgeführt ist – obwohl die Kommission im Juni angekündigt hatte, den Vorschlag zurückzuziehen und die geplanten Trilogverhandlungen daraufhin abgesagt wurden. Im Gegensatz dazu fehlt der erwartete Umwelt-Omnibus im Arbeitsprogramm, was darauf hindeutet, dass dieser womöglich noch vor Ende 2025 veröffentlicht werden soll.

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