7. Oktober 2025
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Abfallrahmenrichtlinie: Parlament verabschiedet neue EU-Vorgaben für Textilien
Am 9. September 2025 hat das Europäische Parlament die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie (WFD) endgültig angenommen. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 26. September tritt die Richtlinie am 17. Oktober 2025 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nun 20 Monate Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu übertragen.
Neben verbindlichen Zielen zur Verringerung von Lebensmittelabfällen führt die Richtlinie erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien ein. Innerhalb von 30 Monaten nach Inkrafttreten müssen alle Mitgliedstaaten entsprechende Systeme einrichten. Hersteller von Kleidung, Schuhen und Haushaltstextilien werden verpflichtet, die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling zu tragen. Der Anwendungsbereich umfasst eine breite Produktpalette – von Kleidung und Schuhen über Hüte, Decken, Bett- und Küchenwäsche bis hin zu Vorhängen. Mitgliedstaaten können die Regelungen zudem auf Matratzen ausweiten. Wichtig ist auch die Möglichkeit von ökologisch modulierten Gebühren, die höhere Abgaben für weniger nachhaltige Produkte vorsehen und zugleich den Einsatz recycelter Fasern in neuen Produkten fördern.
Jährlich fallen in der EU rund 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle an. Weltweit werden derzeit weniger als 1 % aller Textilien zu neuen Textilien recycelt. Die Richtlinie unterstreicht daher die Bedeutung des Ausbaus von Recycling- und Wiederverwendungsinfrastrukturen, insbesondere des Faser-zu-Faser-Recyclings, um Textilien im Kreislauf zu halten und die Abhängigkeit Europas von Primärrohstoffen zu verringern. Für Recycling- und Wiederverwendungsunternehmen – viele davon Kunden von ERP Landbell – ist die lange erwartete Verabschiedung der Richtlinie ein entscheidendes Signal: Erst jetzt startet die verpflichtende EPR für Textilien in der EU, die die finanzielle Sicherheit für den Ausbau der Infrastruktur schafft.
Die europäische Textilindustrie stand in den vergangenen Jahren unter wachsendem Druck; ohne einen harmonisierten Rahmen drohten zahlreiche Unternehmen in die Insolvenz zu geraten. Mit den neuen Regeln ist nun ein wichtiger Wendepunkt erreicht, der Stabilität und Unterstützung für Investitionen und Innovationen im Textilrecycling bietet.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Juni 2027 in nationales Recht umsetzen und bis April 2028 funktionierende EPR-Systeme für Textilien einrichten. Kleinstunternehmen erhalten ein zusätzliches Jahr für die Umsetzung. Eine erste Überprüfung der Fortschritte ist für 2029 vorgesehen.
Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits EPR-Verpflichtungen für Textilien umgesetzt, andere haben Gesetzesentwürfe vorgelegt. Die Landbell Group unterstützt Hersteller dabei, bestehende Verpflichtungen zu erfüllen und sich auf künftige Verpflichtungen vorzubereiten. Bis heute hat die Gruppe Herstellerorganisationen in den Niederlanden, Italien und Spanien gegründet. Unser Global EPR Service sorgt außerdem dafür, dass Hersteller über Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben. Weitere Informationen finden Sie auf unser Info-Seite Textiles EPR.
PPWR: Kommission schließt Aufschub der Verpflichtungen aus
In den vergangenen Wochen hatten sich – insbesondere in Deutschland – die Stimmen gemehrt, den Starttermin der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) zu verschieben. In einem Schreiben an Umweltkommissarin Roswall warnten Branchenverbände und die deutschen Rücknahmesysteme („Dualen Systeme“), dass die Anwendung der neuen Herstellerdefinition zur Mitte des Jahres 2026 erhebliche Rechtsunsicherheit, zusätzlichen Verwaltungsaufwand und sogar Risiken für die Stabilität der EPR-Systeme mit sich bringen könnte. Bundesumweltminister Carsten Schneider sprach sich öffentlich für eine Verschiebung aus und schlug vor, die Verpflichtungen erst am 1. Januar 2027 beginnen zu lassen.
Die Europäische Kommission hat diese Forderungen nun zurückgewiesen. In Schreiben sowohl an die Dualen Systeme als auch an Mitglieder des Deutschen Bundestags bestätigte Umweltkommissarin Roswall, dass die Verpflichtungen der PPWR wie vorgesehen ab Mitte 2026 gelten werden. Sie räumte ein, dass der Starttermin zur Jahresmitte Herausforderungen mit sich bringen könne, betonte jedoch, dass während des Gesetzgebungsverfahrens weder Mitgliedstaaten noch Abgeordnete oder andere Stakeholder auf dieses Problem hingewiesen hätten. Zugleich unterstrich sie, dass die Kommission eine reibungslose und fristgerechte Umstellung auf ein nachhaltigeres Verpackungswesen sicherstellen wolle.
Einen formalen Aufschub lehnte Roswall zwar ab, kündigte jedoch an, innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens pragmatische Lösungen zu prüfen. Konkret arbeitet die Kommission an Möglichkeiten, den Mitgliedstaaten im Jahr 2026 Spielräume für Korrekturmechanismen einzuräumen, um die Verschiebung von Verantwortlichkeiten zwischen verpflichteten Herstellern auszugleichen. Diese Optionen sollen in Gesprächen mit den nationalen Behörden abgestimmt werden, um ein kohärentes Vorgehen in der gesamten EU sicherzustellen.
Die Kommission wird die Konsultationen mit Mitgliedstaaten und Stakeholdern in den kommenden Monaten fortsetzen, um die Frist im August 2026 vorzubereiten. Für die Industrie bedeutet dies, dass die Vorbereitungen auf Basis des bestehenden Zeitplans weiterlaufen müssen – bei gleichzeitiger Erwartung weiterer Klarstellungen zu möglichen Korrekturmechanismen.
CSRD und CSDDD: entscheidende Phase für Omnibus-Verhandlungen
Das Europäische Parlament befindet sich in der Schlussphase der Verhandlungen über das sogenannte Sustainability Omnibus, mit dem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) angepasst und vereinfacht werden sollen. Das Gesetzespaket ist Teil des umfassenderen Ansatzes, EU-Vorschriften zu vereinfachen und die Belastungen für Unternehmen zu reduzieren.
Nach der Sommerpause hat das Parlament die Beratungen wieder aufgenommen. Seit September fanden bereits drei Verhandlungsrunden statt, zwei weitere sollen bis Mitte Oktober folgen. Beobachter beschreiben die Gespräche als „angespannt“ und „intensiv“, was die tiefen Gräben zwischen den politischen Gruppen widerspiegelt.
Besonders strittig ist der Anwendungsbereich der Regelungen. Der Berichterstatter Jörgen Warborn (EVP, Schweden) schlug vor, die Schwellenwerte für CSRD und CSDDD zu entkoppeln. Bereits Anfang des Jahres hatte er vorgeschlagen, beide Richtlinien nur auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten anzuwenden. Damit wären rund 1.700 Unternehmen erfasst – deutlich weniger als nach dem Kommissionsvorschlag, der eine schrittweise Einbeziehung von etwa 50.000 Unternehmen vorsieht.
Bei der CSDDD sind die Vorgaben zu zivilrechtlicher Haftung und Klimatransitionsplänen zentrale Streitpunkte. Die EVP drängt darauf, dass sich die anderen Fraktionen zwischen diesen beiden Bestimmungen entscheiden. Progressive Gruppen wollen hingegen beide Elemente im endgültigen Text beibehalten.
Die Einigung des Parlaments im Oktober wird sein offizielles Verhandlungsmandat für die Triloggespräche mit dem Rat darstellen. Für Unternehmen ist dies der Moment, an dem sich der Umfang der Pflichten konkretisiert: Ein engerer Anwendungsbereich würde tausende Firmen von detaillierten Berichtspflichten und Sorgfaltspflichten ausnehmen, während ein breiterer Zuschnitt umfangreichere Compliance-Anforderungen quer durch die Branchen bedeuten würde.
Der Rechtsausschuss (JURI) soll am 13. Oktober abstimmen, gefolgt von einer Plenarabstimmung in der Woche ab dem 20. Oktober. Kommt das Parlament zu einem Abschluss, könnten die Trilogverhandlungen mit dem Rat noch vor Jahresende beginnen. Der Zeitplan bleibt jedoch eng, und Änderungen sind bis zur Plenarabstimmung weiterhin möglich.
Für ihren kommenden Nachhaltigkeitsbericht hat sich die Landbell Group entschieden, den freiwilligen Standard für nicht börsennotierte Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (VSME) anzuwenden.
Die Ausrichtung am VSME, der von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlicht wird, hilft der Gruppe und ihren Kunden, sich auf künftige Anforderungen vorzubereiten, angesichts der Unsicherheit rund um die CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Erfahren Sie hier mehr über den Nachhaltigkeitsansatz, die Richtlinien, Verpflichtungen und Auszeichnungen der Landbell Group.
CBAM: Parlament beschließt Vereinfachungen beim Carbon Border Adjustment Mechanism
Am 10. September hat das Europäische Parlament Änderungen am Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU verabschiedet. Ziel ist es, die administrativen Belastungen insbesondere für KMU und gelegentliche Importeure zu verringern.
Ein neuer de-minimis-Schwellenwert von 50 Tonnen befreit künftig rund 90 % der Importeure von den CBAM-Pflichten – während gleichzeitig weiterhin 99 % der CO₂-Emissionen aus den Importen von Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln erfasst bleiben. Schutzklauseln und Anti-Missbrauchsregelungen sollen sicherstellen, dass die Umweltwirkung des Mechanismus erhalten bleibt.
Für die weiterhin erfassten Importeure wurden die Verfahren vereinfacht – unter anderem bei den Regeln zur Autorisierung, zur Berechnung und Verifizierung der Emissionen sowie bei der finanziellen Haftung der CBAM-Erklärenden.
Das geänderte Gesetz muss nun noch vom Rat gebilligt werden, bevor es in Kraft tritt. Im Jahr 2026 ist eine umfassendere Überprüfung des CBAM vorgesehen, bei der die Kommission die Ausweitung auf weitere Sektoren prüfen wird. Erste Stimmen im Europäischen Parlament bringen bereits eine Ausdehnung auf Kunststoffe und Chemikalien ins Gespräch.
Batterieverordnung: Konsultation zu einer neuen Methode zur Berechnung des Sammelziels
Ein zentraler Baustein der neuen Batterieverordnung nimmt Gestalt an. Am 17. September stellten Fachleute des Öko-Instituts und von Fraunhofer IZM ihren Entwurf einer Methodik vor, mit der künftig berechnet werden soll, wie viele Altbatterien tatsächlich zur Sammlung verfügbar (AfC) sind. Dieser Ansatz soll die bisherige Methodik „available on the market“ ersetzen, das die realen Mengen an Altbatterien in den Abfallströmen bislang nur unzureichend widerspiegelt.
Der vorgeschlagene AfC-Rahmen zielt darauf ab, die Realität genauer abzubilden, indem Batterielebensdauern sowie typische Verlustströme berücksichtigt werden: etwa Batterien im gemischten Siedlungsabfall, nicht vollständig entnommene Batterien in WEEE, oder Batterien, die remanufactured, repurposed oder in gebrauchten Produkten über Grenzen hinweg gehandelt werden. Um Datenlücken zu schließen, stützt sich das Modell auf Standardwerte – beispielsweise vier Jahre für nicht wiederaufladbare und neun Jahre für wiederaufladbare Gerätebatterien –, von denen Mitgliedstaaten nur abweichen dürfen, wenn sie belastbare und verifizierte Nachweise erbringen.
Zentrales Prinzip des neuen Systems ist die gleichwertige Ambition: Die Sammelquoten dürfen nicht niedriger ausfallen als nach den heutigen Vorgaben. In der Praxis bedeutet dies, dass künftig höhere Zielwerte erforderlich sein werden, um das gleiche Ambitionsniveau zu erreichen.
Interessenträger haben nun die Möglichkeit, die Methodik mitzugestalten. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 15. Oktober 2025 eingereicht werden, mit Fragen von der geeigneten Berechnungsmethode für das Abfallaufkommen (drei- oder fünfjährige Durchschnitte) bis hin zum Umgang mit Hortung, Wiederverwendung oder grenzüberschreitendem Handel. Im Dezember ist ein zweiter Workshop geplant, um die eingegangenen Rückmeldungen zu erörtern. Anschließend will die Kommission bis August 2027 einen delegierten Rechtsakt vorlegen, wobei das Jahr 2028 erstmals als Referenzjahr dienen soll.
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