2. September 2025
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Kreislaufwirtschaftsgesetz und WEEE-Richtlinie: Kommission startet Konsultation
Öffentliche Konsultation
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation und eine Aufforderung zur Stellungnahme zum geplanten Kreislaufwirtschaftsgesetz gestartet, das 2026 vorgestellt werden soll. Bis zum 6. November 2025 können Interessierte über das Have Your Say-Portal Rückmeldungen einreichen, um die künftigen Regelungen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft in der EU mitzugestalten.
Das Gesetz soll einen kohärenteren Rechtsrahmen für zirkuläres Wirtschaften schaffen: Ziel ist ein Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe, die Förderung zirkulärer Geschäftsmodelle und eine geringere Abhängigkeit von Primärrohstoffen. Zudem soll das Gesetz Investitionen in Wiederverwendung und Recycling stärken, Produktdesignvorgaben vereinheitlichen, das WEEE-Regelwerk überarbeiten und die Nachfrage durch grüne öffentliche Beschaffung und das „Recht auf Reparatur“ ankurbeln.
Bewertung der WEEE-Richtlinie
Als Vorbereitung auf das Gesetz hat die Kommission außerdem eine umfassende Bewertung der WEEE-Richtlinie veröffentlicht, die in den Gesetzesvorschlag einfließen wird. Laut Bericht bleibt die Richtlinie grundsätzlich relevant und konsistent, verfehlt aber zentrale Ziele – insbesondere bei den Sammelquoten und der Rückgewinnung kritischer Rohstoffe.
Im Jahr 2022 erreichten nur drei Mitgliedstaaten das Sammelziel von 65 %. Fast die Hälfte aller Elektroaltgeräte wird derzeit nicht erfasst, und es bestehen erhebliche Defizite bei Recyclingquoten und der einheitlichen Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die Kommission plant daher eine Überarbeitung der Richtlinie, um diese Lücken zu schließen, die Materialrückgewinnung zu verbessern und eine bessere Durchsetzung zu gewährleisten, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf Trittbrettfahrern und Online-Verkäufen liegt.
E-Waste-Abgabe: EU-Kommission legt Vorschlag für neuen Mehrjährigen Finanzrahmen vor
Am 16. Juli hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 vorgestellt und dabei einen Investitionsplan von fast 2 Billionen Euro skizziert.
Neben großen Förderprogrammen und einem neuen Wettbewerbsfonds enthält der Vorschlag unter anderem ein Paket neuer „Eigenmittel“ zur Finanzierung des EU-Haushalts. Darunter befindet sich auch eine mögliche Abgabe auf nicht recycelten Elektroschrott.
Die E-Schrott-Abgabe würde einen einheitlichen Satz pro Kilogramm nicht gesammelten und nicht recycelten Elektroschrotts in jedem Mitgliedstaat anwenden. Ziel ist es, die Sammlung und Wiederverwertung kritischer Rohstoffe zu fördern und gleichzeitig den Haushaltsbedarf der EU auf eine Weise zu decken, die mit grünen und zirkulären Prioritäten im Einklang steht. Die Kommission schätzt die möglichen Einnahmen auf bis zu 15 Milliarden Euro jährlich.
Ziele
Die Idee orientiert sich an der im letzten MFR eingeführten Kunststoffabgabe und spiegelt den breiteren Ansatz der Kommission wider, Zirkularität und fiskalische Nachhaltigkeit stärker zu verzahnen. Allerdings befindet sich der Vorschlag noch in einer frühen Konzeptphase und erfordert die Zustimmung aller Mitgliedstaaten sowie des Europäischen Parlaments.
Die Landbell Group warnt die EU-Entscheidungsträger ausdrücklich vor einer solchen Abgabe, insbesondere in der derzeitigen Form. Zwar sei es entscheidend, Wege zur Steigerung der Sammelquoten für E-Schrott zu entwickeln, doch drohe die geplante Steuer eine doppelte Belastung für Hersteller zu schaffen, die bereits EPR-Systeme finanzieren und für Materialverluste haftbar gemacht werden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
Stattdessen wären positive Anreize zur Verbesserung der Sammelquoten wesentlich geeigneter, da Hersteller nicht für Verluste verantwortlich gemacht werden können, die außerhalb ihres Einflussbereichs entstehen, insbesondere in Mitgliedstaaten mit fehlender öffentlicher Infrastruktur. Zudem bleibt fraglich, ob die Steuereinnahmen ausreichend zweckgebunden für Systemverbesserungen, Öffentlichkeitsarbeit oder Vollzug eingesetzt würden. Passendere Alternativen könnten darin bestehen, Übererfüllung auf Ebene der Mitgliedstaaten zu belohnen und sicherzustellen, dass jeder neue fiskalische Mechanismus direkt mit messbaren Umweltvorteilen und einer fairen Verteilung der Verantwortlichkeiten verknüpft ist.
Nächste Schritte
Der Kommissionsvorschlag für den neuen MFR tritt nun in die interinstitutionellen Verhandlungen ein, die die Unterstützung aller Mitgliedstaaten sowie die Zustimmung des Europäischen Parlaments erfordern – ein Prozess, der in der Regel mehr als eineinhalb Jahre dauert.
Batterie-Sorgfaltspflichten: Rat bestätigt Verschiebung
Am 18. Juli hat der Rat der EU offiziell eine neue Verordnung verabschiedet, die die Anwendung der Sorgfaltspflichten nach der EU-Batterieverordnung um zwei Jahre verschiebt – vom August 2025 auf den August 2027. Diese „Stop-the-Clock“-Maßnahme, die zuvor bereits vom ENVI-Ausschuss des Europäischen Parlaments gebilligt worden war, ist Teil des umfassenderen Vereinfachungspakets Omnibus IV und soll Batterieherstellern und -exporteuren mehr Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Die Batterieverordnung verpflichtet Hersteller zur Einführung von Umwelt- und Sozialstandards entlang ihrer Lieferketten, deren Einhaltung durch unabhängige Dritte geprüft werden muss. Die Industrie hatte jedoch Bedenken hinsichtlich fehlender zugelassener Prüfstellen und unzureichender Umsetzungshilfen geäußert. Die Kommission wird daher mindestens ein Jahr vor Inkrafttreten der Pflichten detaillierte Leitlinien veröffentlichen.
Zusätzlich hat die Kommission einen delegierten Rechtsakt veröffentlicht, der neue Vorgaben zur Berechnung und Überprüfung der Recyclingeffizienz und Materialrückgewinnung aus Altbatterien festlegt. Die Verordnung ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten und schafft einheitliche Methoden für Recycler zur Leistungsmessung und Berichterstattung gegenüber nationalen Behörden. Im Fokus steht insbesondere die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe wie Kobalt, Lithium, Kupfer, Nickel und Blei.
Die neue Methodik gilt für Batterien mit verschiedenen chemischen Zusammensetzungen – darunter Blei-Säure-, Lithium- und Nickel-Cadmium-Batterien – und unterstützt die ehrgeizigen Rückgewinnungsziele des Anhangs XII der Batterieverordnung, etwa eine Recyclingeffizienz von 70 % für Lithiumbatterien bis 2030 sowie Rückgewinnungsquoten von bis zu 95 % für bestimmte Metalle bis 2031.
Der delegierte Rechtsakt basiert auf technischen Empfehlungen des Joint Research Centre und soll durch klare Kriterien für Leistungsmessung gleiche Wettbewerbsbedingungen für Recycler im gesamten Binnenmarkt schaffen.
EU-Abfallrecht und erweiterte Herstellerverantwortung: Kommission prüft Vereinfachung
Im Rahmen ihrer breit angelegten Entlastungsagenda unter dem „Competitiveness Compass“ hat die Europäische Kommission einen neuen Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen für eine bevorstehende Verordnung zur Vereinfachung der Umweltgesetzgebung gestartet. Die sogenannte „Environmental Omnibus Regulation“ zielt darauf ab, Umweltvorschriften insbesondere in den Bereichen Abfall, Produkte und Industrieemissionen zu vereinfachen, ohne dabei die umweltpolitischen Ziele der bestehenden Gesetzgebung aufzugeben.
Im Mittelpunkt der Überprüfung stehen insbesondere die Melde- und Informationspflichten nach der Abfallrahmenrichtlinie sowie die Harmonisierung der Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Konkret geht es um einheitliche Regelungen für bevollmächtigte Vertreter in verschiedenen Mitgliedstaaten und die Vereinfachung der Berichtsanforderungen.
Außerdem erwägt die Kommission die Abschaffung doppelter Berichtspflichten – etwa die mögliche Abschaffung der SCIP-Datenbank – sowie eine weitergehende Digitalisierung der Meldeprozesse. Auch Genehmigungshürden für Infrastrukturprojekte sollen verringert werden.
Die öffentliche Konsultation läuft noch bis zum 10. September 2025, der Vorschlag der Kommission wird für das vierte Quartal 2025 erwartet. Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftliche Akteure sind aufgerufen, ihre Rückmeldungen über das Portal Have Your Say der Kommission einzureichen.
Umweltrecht: EU-Kommission sieht erhebliche Defizite beim 4. EIR Bericht
Die Europäische Kommission hat ihren vierten Bericht zur Umsetzung des Umweltrechts (Environmental Implementation Review, EIR) veröffentlicht und dabei erhebliche Lücken in der Anwendung des EU-Umweltrechts durch die Mitgliedstaaten aufgezeigt. Obwohl einige Verbesserungen zu verzeichnen sind, bleiben die meisten Länder in Schlüsselbereichen wie Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Luftqualität, Naturschutz und Klimaanpassung weiterhin hinter den Erwartungen zurück.
Nach Angaben der Kommission verursacht die unzureichende Umsetzung der EU-Umweltgesetzgebung jährliche Kosten von rund 180 Mrd. Euro für die europäische Wirtschaft, vor allem durch Gesundheitsfolgen und Umweltschäden. Zudem besteht ein anhaltendes Investitionsdefizit von jährlich 122 Mrd. Euro. Allein Deutschland und Frankreich werden angehalten, ihre Umweltinvestitionen um jeweils rund 20 Mrd. Euro pro Jahr zu erhöhen, um die EU-Verpflichtungen zu erfüllen.
Umweltkommissarin Jessika Roswall betonte die Dringlichkeit, auf die Ergebnisse zu reagieren, und bezeichnete die Umsetzung als eine „wertvolle Investition“ mit großen Vorteilen sowohl für den Umweltschutz als auch für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Die Kommission hält eine verbesserte Durchsetzung für unerlässlich, um die natürlichen Ressourcen Europas zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten.
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Dezember 10th, 2025