5. Februar 2026
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Diskussionen um § 32 und Systemausgestaltung halten an
Nach Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung bereitet das Bundesumweltministerium (BMUKN) den Kabinettsbeschluss zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) für das erste Quartal 2026 vor. Mit dem Gesetz soll das bestehende Verpackungsgesetz an die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) angepasst und zum 12. August 2026 vollständig ersetzt werden.
Der Entwurf sieht unter anderem erweiterte Zulassungs- und Registrierungspflichten, höhere Recyclingquoten sowie neue Finanzierungsmechanismen für Maßnahmen zur Abfallvermeidung vor. Zudem sollen die Aufgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ausgeweitet und stärker digitalisiert werden.
Besonders kontrovers wird weiterhin § 32 VerpackDG-E diskutiert, der die Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung für gewerbliche, nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen regelt. Entsorgungs- und Wirtschaftsverbände befürchten, dass die Regelung faktisch zu einer Zentralisierung der Rücknahme und Entsorgung führen könnte und damit bewährte dezentrale Strukturen im Bereich der Gewerbe- und Industrieverpackungen gefährdet. Kritisiert wird insbesondere das Risiko marktbeherrschender Strukturen und eine mögliche Verdrängung mittelständischer Entsorgungsunternehmen.
Das BMUKN weist diese Auslegung zurück und betont, dass § 32 keine Verpflichtung zur Teilnahme an einer zentralen Organisation begründe. Bestehende individuelle Vereinbarungen zwischen Anfallstellen, Entsorgern und Herstellern könnten weiterhin bestehen. Neu sei lediglich die ausdrückliche Möglichkeit, Herstellerpflichten über sogenannte sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung zu erfüllen, wofür niedrigschwellige und weitgehend automatisierte Zulassungsverfahren vorgesehen seien.
Weitere Streitpunkte betreffen die Kostenverteilung, die geplante Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen sowie die Frage, in welchem Umfang chemisches Recycling auf die Erfüllung von Recyclingquoten angerechnet werden kann. Auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit der vorgesehenen Regelungen wird von Teilen der Branche infrage gestellt.
Mit dem Übergang in das parlamentarische Verfahren ist bis Mitte 2026 weiterhin mit intensiven fachpolitischen Diskussionen zu rechnen.
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