4. Februar 2025

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Welche regulatorischen Änderungen bringt das Jahr 2025 mit sich?

Die Agenda für die Kreislaufwirtschaft entwickelt sich weiter und bringt bis 2025 erhebliche regulatorische Veränderungen mit sich. Unternehmen müssen sich auf neue Anforderungen in den Bereichen Verpackung, Elektronik, Batterien, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Produktsicherheit einstellen.

PPWR
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) tritt im Februar 2025 in Kraft und wird nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab August 2026 gelten (weitere Informationen im Artikel unten) . Unternehmen müssen sich an den neuen Rahmen anpassen, der die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD) ersetzt und die Einhaltung strengerer Verpackungsstandards gewährleistet.

EU-Mandat für Universalladegeräte
Das EU-Mandat für Universalladegeräte, das am 28. Dezember 2024 in Kraft trat, schreibt USB-C als Standard-Ladeanschluss für viele elektronische Geräte vor, darunter Mobiltelefone, Tablets und Kameras. Ziel der Verordnung ist es, Elektroschrott zu reduzieren und die Verbraucherfreundlichkeit zu verbessern. Hersteller und Einzelhändler müssen bis 2025 für die Einhaltung der Vorschriften sorgen, wobei Laptops erst bis April 2026 die neuen Anforderungen erfüllen müssen.

CSRD
Ab Januar 2025 weitet die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine breitere Gruppe von Unternehmen aus. Bisher mussten nur Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen berichten. Nach dem neuen Rahmen sind auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern berichtspflichtig und müssen offenlegen, wie sich ihre Aktivitäten auf Gesellschaft, Umwelt und Klima auswirken und wie sich externe Nachhaltigkeitsrisiken auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit auswirken. Auch Unternehmen, die nicht direkt unter die Richtlinie fallen, können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferkette eines Unternehmens sind, das die Richtlinie einhalten muss.

Product Safety Regulation
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (Product Safety Regulation), die am 13. Dezember 2024 in Kraft trat, gilt für alle Verbraucherprodukte, die nicht unter sektorspezifische Sicherheitsvorschriften fallen. Sie führt strengere Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler ein, einschließlich Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette und die Meldung von Sicherheitsvorfällen an die Behörden. Obwohl die Verordnung viele Produkten abdeckt, sind Medizinprodukte, Lebensmittel, Futtermittel und Antiquitäten ausgenommen.

Batterieverordnung
Die EU-Batterieverordnung (Battery Regulation) wird 2025 wichtige Änderungen einführen, insbesondere bei der Datenmeldung und der Abfallklassifizierung. Bis August 2025 werden in einem neuen Umsetzungsgesetz unter Artikel 76 Berichtsformate für die Produktion, Sammlung und das Recycling von Batterien festgelegt, wobei die Unternehmen strengere Transparenz- und Qualitätskontrollen einhalten müssen. Die Unternehmen müssen sich auf erweiterte Berichtspflichten und aktualisierte Anforderungen an das Abfallmanagement einstellen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

 

Blick in die Zukunft: Wichtige legislative und politische Entwicklungen im Jahr 2025

Neben dem Inkrafttreten neuer rechtlicher Verpflichtungen werden im Jahr 2025 wichtige legislative und nicht-legislative Initiativen auf den Weg gebracht.

Überarbeitung der WEEE-Richtlinie
Die neue Europäische Kommission bereitet eine Überarbeitung der WEEE-Richtlinie vor, nachdem 2023 eine öffentliche Konsultation zur Bewertung ihrer Wirksamkeit durchgeführt wurde.

Competitiveness Compass
Die Kommission hat ihre Amtszeit außerdem mit dem der Competitiveness Compass begonnen, der ihre Industriestrategie für die nächsten fünf Jahre darlegt. Dieses Dokument ist zwar nicht bindend, signalisiert aber einen starken Fokus auf Industriepolitik und Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich der Pläne für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz, das für 2026 erwartet wird. Die Arbeit an dieser Initiative wird 2025 beginnen.

Abfallrahmenrichtlinie
Gleichzeitig werden die EU-Gesetzgeber – das Europäische Parlament und der Rat – die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive, WFD) abschließen, einschließlich neuer Anforderungen für Textilien und Lebensmittelabfälle.

Sekundäre Rechtsvorschriften für Batterien und Verpackungen
In der Zwischenzeit wird die Kommission sekundäre Rechtsvorschriften im Rahmen der Batterieverordnung und der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ausarbeiten und detaillierte Durchführungsbestimmungen festlegen.

In Bezug auf Batterien überarbeitet die Kommission das Europäische Abfallverzeichnis, um neue Klassifizierungen für Batterietypen einzuführen und so die Abfallverfolgung und Recyclingeffizienz zu verbessern. Die Annahme wird für Q3 2025 erwartet, die Umsetzung soll Anfang 2026 beginnen.

Ökodesign
In ähnlicher Weise wird die Arbeit an Ökodesign-Kriterien im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) fortgesetzt, wobei der Schwerpunkt auf Produktgruppen wie Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel und IKT liegt. Die Expertengruppe des Ökodesign-Forums wird bei der Ausarbeitung dieser Kriterien eine wichtige Rolle spielen.

PFAS
Im Jahr 2025 wird auch eine wichtige Entscheidung über das vorgeschlagene Verbot von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) erwartet. Wenn die Europäische Kommission die Empfehlung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) annimmt, wäre dies eines der umfassendsten Verbote von Chemikalien seit der REACH-Verordnung im Jahr 2007 und hätte erhebliche Auswirkungen auf Industrien, die von PFAS abhängig sind.

Bitte kontaktieren Sie uns hier, wenn Sie Unterstützung bei einer der oben genannten Maßnahmen benötigen.

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