10. November 2025

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Bundesrat begrüßt Aussetzung der Berichtspflicht im Lieferkettengesetz

Am 17. Oktober hat der Bundesrat der geplanten Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zugestimmt und die vorgesehene Aussetzung der Berichtspflicht ausdrücklich begrüßt. Künftig sollen betroffene Unternehmen keine jährlichen Berichte mehr zu ihren Sorgfaltspflichten veröffentlichen müssen. Laut Bundesregierung soll diese Maßnahme Bürokratie abbauen und den Standort Deutschland wettbewerbsfähiger machen.

Die Länder fordern jedoch weitergehende Entlastungen: Der Gesetzgeber solle sämtliche Spielräume nutzen, um Unternehmen, insbesondere kleinere Betriebe, zu schonen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die EU-Vorgaben aus der kommenden Richtlinie über nachhaltige Unternehmensverantwortung (CSDDD) „eins zu eins“ in nationales Recht überführt werden, um unnötige Alleingänge zu vermeiden. Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, den Geltungsbereich der EU-Richtlinie direkt in das nationale Gesetz zu übernehmen.

Inhaltlich bleiben die bestehenden Sorgfaltspflichten bestehen. Unternehmen müssen weiterhin Risiken in ihren Lieferketten identifizieren und geeignete Präventions- und Beschwerdemechanismen einführen. Sanktionen sollen künftig jedoch nur noch bei schweren Verstößen drohen. Die Bundesregierung möchte mit der Reform den Übergang zur EU-Regulierung im Jahr 2027 rechtssicher und unternehmensfreundlich gestalten.

Als nächstes wird sich das Bundeskabinett zu den Empfehlungen des Bundesrats äußern, bevor der Bundestag über die Gesetzesänderung entscheidet.

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