2. September 2025

Teilen Sie den Beitrag

Neue ElektroG- und BattG-Gebührenordnung in Kraft

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) hat eine aktualisierte Gebührenverordnung veröffentlicht, die am 18. August 2025 in Kraft getreten ist. Sie betrifft zentrale Vorgänge im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie des Batteriegesetzes (BattG), darunter insbesondere die Registrierung von Geräten und Batterien, die Benennung von Bevollmächtigten sowie anfallende Quartalsgebühren.

Ziel der Anpassung ist es, die Gebührenstruktur zu vereinfachen und die finanzielle Belastung für Hersteller und Vertreiber zu senken. In vielen Bereichen wurden die Kosten spürbar reduziert, etwa bei der Produktregistrierung oder der Prüfung der insolvenzsicheren Garantie. Auch neue Gebühren wurden eingeführt, wie z. B. eine Quartalsgebühr für Batterie-Registrierungen, die bislang kostenfrei war.

Diese Änderungen gelten sowohl für neue als auch für laufende Registrierungen. Unternehmen wird daher empfohlen, ihre Compliance-Budgets entsprechend zu überprüfen und anzupassen.

Überblick der wichtigsten Änderungen:

Paragraph Alte Kosten (€) Neue Kosten (€) Beschreibung
1.1 11,50 9,50 Registrierung von Elektrogeräten je Marke und Geräteart
1.2 43,90 32,80 Quartalsgebühr je Unternehmen, ElektroG-Registrierung
1.5 12,30 3,80 Prüfung kollektive insolvenzsichere Garantie
1.6 31,00 18,90 Prüfung der Glaubhaftmachung (B2B-Geräte-Registrierung)
1.7 49,70 50,60 Benennung eines ElektroG-Bevollmächtigten
1.8 17,70 12,60 Beendigung der Bevollmächtigung
1.15 9,60 6,70 Aufstellungsanordnung
1.16 9,60 6,30 Abholanordnung
2.1 41,40 16,40 Batterie-Registrierung je Marke und Typ
2.2 0,00 3,80 Quartalsgebühr Batterie-Registrierung

 

Wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns hier.