DS Entsorgung
Wir stimmen unsere Entsorgungskonzepte auf Ihr Geschäft ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Die DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH ist ebenfalls Teil der Landbell Group. Ihre Mitarbeiter:innen sind spezialisiert auf die Spotentsorgung wie z. B. die Entsorgung von Sperrmüll oder den Austausch von Elektroaltgeräten sowie auf die Rücknahme von Transportabfällen.
Seit 2020 ist die DS Entsorgung außerdem ein zugelassenes, herstellereigenes Batterierücknahmesystem im Rahmen des § 7 des Batteriegesetzes. Damit dürfen sie im Auftrag von Batterieherstellern bundesweit Gerätealtbatterien sammeln und recyceln.
Batterierücknahme –
für Ihre Rohstoffe

Batterien und Akkus enthalten einerseits wertvolle Rohstoffe, andererseits gefährliche Stoffe. Um die Umwelt zu schützen und Sekundärrohstoffe wiederzugewinnen, helfen wir alte oder defekte Batterien zu sammeln und getrennt zu entsorgen.
Dabei halten wir uns strikt an das Batteriegesetz, das das Inverkehrbringen, die Rücknahme und Entsorgung von Batterien sowie Akkumulatoren regelt.
Aktuelle Info: Bis Ende 2025 sind wir für Sie als Hersteller und als Rücknahmestelle mit unserem genehmigten Rücknahmesystem, der DS Entsorgungs GmbH für Gerätebatterien gemäß dem bisherigen Batteriegesetz da. Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von Batterien und auch Rücknahmestellen können sich darauf verlassen, dass ihre Pflichten wie gewohnt erfüllt werden.
Aktuell befinden wir uns in der Beantragung zur Genehmigung der Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Gerätebatterien, um die fristgemäße Umstellung der Hersteller und der Rücknahmestellen von dem Rücknahmesystem zur neuen OfH auf der Basis des Batterierecht-Durchführungsgesetzes zum 01.01.2026 bei der Stiftung ear zu genehmigen. Die Rücknahme der Sammelmengen von Rücknahmestellen wird weiterhin in 2026 nach der OfH Genehmigung sichergestellt. Die Erreichbarkeit bleibt unverändert für Sie bestehen.
Neu ab 2026
Seit dem 18. August 2025 besteht erstmals die Möglichkeit, die für die Zulassung als OfH erforderlichen Sachverständigengutachten einzureichen. Unabhängig vom Zeitpunkt der Erteilung tritt eine OfH-Genehmigung frühestens zum 1. Januar 2026 in Kraft. Hersteller müssen sich nach erfolgreicher Zulassung einem OfH-System zuordnen – spätestens bis zum 31. Dezember 2025 über das ear-Portal. So können wir sicherstellen, dass die Vielzahl an Anträgen rechtzeitig geprüft und bis zum gesetzlichen Fristende am 15.01.2026 freigegeben werden kann.

