9. September 2026
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Neue Anforderungen an Information, Rücknahme und Sicherheit
Mit dem am 25. November 2025 verabschiedeten ElektroG4 wurden die Vorgaben für die Sammlung von Elektroaltgeräten sowie die Informationspflichten für Hersteller und Vertreiber erweitert. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig umfassender über die richtige Rückgabe und Entsorgung von Altgeräten informiert werden. Die entsprechenden Hinweise sind nicht mehr nur dem Produkt beizulegen, sondern auch online bereitzustellen. Dies gilt ebenfalls für B2B-Geräte.
Darüber hinaus müssen Informationen zur Entfernung und getrennten Entsorgung von Lampen und Batterien enthalten sein. Bei lithiumhaltigen Batterien ist zusätzlich auf das Abkleben der Pole hinzuweisen.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt zudem der neue § 18a ElektroG. Er verpflichtet Vertreiber dazu, Verbraucher an Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich und deutlich sichtbar über Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Im stationären Handel müssen die Hinweise mindestens im DIN-A4-Format ausgehängt werden. Online-Händler müssen entsprechende Informationen gut sichtbar auf ihrer Website oder im Bestellprozess bereitstellen.
Ein weiterer Schwerpunkt des ElektroG4 liegt auf der Brandschutzprävention. Das sogenannte „Thekenmodell“ sieht vor, dass bestimmte batteriehaltige Altgeräte an Wertstoffhöfen nur noch durch geschultes Personal entgegengenommen und in Sammelbehälter eingebracht werden. Ziel ist es, das Risiko von Bränden durch unsachgemäß entsorgte Lithiumbatterien zu reduzieren.
Rücknahmepflicht für E-Vapes in Kraft
Mit Ablauf der Übergangsfrist ist zum 1. Juli 2026 auch die Erweiterung des § 17 ElektroG wirksam geworden. Vertreiber von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern sind nun verpflichtet, Altgeräte kostenlos zurückzunehmen, auch wenn kein Neukauf erfolgt.
Die Regelung soll dazu beitragen, enthaltene Akkus sicher zu erfassen und wertvolle Rohstoffe dem Recycling zuzuführen. Eine Mindestverkaufsfläche ist nicht vorgesehen, sodass die Rücknahmepflicht auch für kleinere Verkaufsstellen wie Kioske oder Tankstellen gilt.
Wiederverwendung vor Entsorgung stärken
Das ElektroG4 schafft zudem Klarheit bei der Wiederverwendung gebrauchter Elektrogeräte. Werden an Wertstoffhöfen abgegebene Geräte als voll funktionsfähig eingestuft und einer weiteren Nutzung zugeführt, gelten sie rechtlich nicht als Abfall. Sie können daher aus dem Altgerätestrom ausgesondert und einer Wiederverwendung zugeführt werden. Damit wird der Grundsatz „Reuse vor Recycling“ weiter gestärkt.
Deutschlandweite Aktionswochen für E-Schrott
Vom 5. bis 18. Oktober 2026 findet erneut die bundesweite Aktion „Jeder Stecker zählt! Deutschland sammelt E-Schrott“ statt. Ziel der Kampagne ist es, das Bewusstsein für die richtige Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten zu stärken.
Über Social Media, Plakatkampagnen, Radio sowie Aktionen an Wertstoffhöfen und durch kommunale Abfallberatungen werden Verbraucherinnen und Verbraucher informiert. Besonders sichtbar werden dabei erneut die bekannten Figuren der Sesamstraße sein, die die Kampagne begleiten.