10. Dezember 2025

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Bundestag verabschiedet ElektroG-Novelle

Der Bundestag hat die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen. Ziel ist es, die Sammelmengen von Elektroaltgeräten deutlich zu erhöhen und Brandrisiken durch Lithium-Batterien zu verringern. Die Reform reagiert auf anhaltend niedrige Erfassungsquoten und steigende Sicherheitsprobleme in Entsorgungsanlagen, wie auch in den Ausschussunterlagen deutlich wird.

Elektroaltgeräte
Kern des Gesetzes ist eine Stärkung der Verbraucherinformation und klarere Vorgaben für die Sammlung an kommunalen Sammelstellen. Dort fallen rund 80 Prozent der getrennt erfassten Altgeräte an. Vorgesehen sind u. a. einheitliche Kennzeichnungen, erweiterte Informationspflichten und strengere Regeln für die Einsortierung und das Handling batteriebetriebener Geräte.

Ein Schwerpunkt ist die Rücknahme elektronischer Zigaretten. Händler müssen künftig alle E-Zigaretten – nicht nur Einwegprodukte – unentgeltlich zurücknehmen. Der Gesetzgeber reagiert damit auf hohe Brandrisiken und zunehmende Vermüllung, die in den Betreibervoten mehrfach hervorgehoben wurden. Auch Onlinehändler sollen stärker in die Verantwortung rücken, um bestehende Vollzugsdefizite zu reduzieren.

Parallel schafft die Novelle mehr Flexibilität für Hersteller durch angepasste Meldezyklen, stärkt aber zugleich den Vollzug, etwa durch neue Kennzeichnungspflichten an Rücknahmestellen. Die Koalition flankiert das Gesetz mit einer Entschließung, die unter anderem eine Überarbeitung der EU-Sammelquotenmethodik und eine Prüfung eines Verbots von Einweg-E-Zigaretten fordert.

Mit der Reform soll die Erfassung von Altgeräten systematisch verbessert und der Übergang zu einer sichereren und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft unterstützt werden.

Batterien
Die Übergangsfrist zur Registrierung in Deutschland ansässiger Batteriehersteller endet am 15.01.2026. Zu diesem Datum müssen alle Hersteller von Batterien im Sinne des Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) einen Vertrag mit einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für eine oder mehrere der fünf neuen Batteriekategorien geschlossen haben, sofern diese Kategorien vom Hersteller in Verkehr gebracht werden.

Mit dem neuen BattDG werden auch in Deutschland ansässige Händler und Vertreiber von Batterien zu Herstellern, wenn sie Batterien von im Ausland sitzenden Herstellern beziehen und in Deutschland weiterverkaufen.

Landbell bietet rechtssichere Teilnehmerverträge nach dem neuen BattDG und berät Sie gerne.