4. September 2024

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Neues LAGA-Merkblatt zur Altgeräteentsorgung veröffentlicht

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat im Juni das Merkblatt 31A aktualisiert und damit die Anforderungen an die Entsorgung von Elektroaltgeräten konkretisiert.

Das Merkblatt beschreibt unter anderem die Anforderungen an die ordnungsgemäße Sammlung von Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie an die Rücknahme dieser Altgeräte durch Hersteller, deren Bevollmächtigte und Erstbehandlungsanlagen. Darüber hinaus wird die Behandlung von Elektroaltgeräten sowie der Umgang mit darin enthaltenen lithiumhaltigen Geräte-Altbatterien z.B. LED-Schuhe) konkretisiert.

Diese werden als untypische Elektroaltgeräte eingestuft und fallen damit unter das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) und müssen dementsprechend als Elektroaltgeräte entsorgt werden, anstatt wie bisher häufig üblich über die Altkleidersammlung oder den Sperr- bzw. Restmüll.

Neben der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben soll durch die Aktualisierung des Merkblatts mehr Rechtsklarheit für die betroffenen Akteure, eine Vereinfachung und Stärkung des Vollzugs sowie eine größere Transparenz des Entsorgungsgeschehens erreicht werden.

Die LAGA ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz und verfolgt einen möglichst länderübergreifend einheitlichen Vollzug des Abfallrechts in der Bundesrepublik Deutschland.

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