13. März 2025
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Hersteller müssen Transportverpackungen zurücknehmen
In Deutschland haben Hersteller von Transportverpackungen folgende Pflichten:
- Rücknahme: Transportverpackungen nach der Nutzung zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Registrierung: Anmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
- Information: Kunden über die Rücknahme der Transportverpackungen zu informieren.
- Dokumentation & Nachweis: Menge und Art der in Verkehr gebrachten Verpackungen bis zum 15. Mai eines Jahres zu dokumentieren und der zuständigen Landesbehörde auf Verlangen vorzulegen. Parallel muss ein Nachweis über die Verwertung geführt werden.
Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden.
Typische Transportverpackungen sind z. B.:
- Einwegpaletten
- Schrumpf- und Bündelungsfolien, Schrumpfhauben
- Umreifungsbänder aus Kunststoff oder Stahl
- Zwischenlagen aus Papier, Pappe oder Karton
- Styropor (EPS)
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden. Zudem droht ein Vertriebsverbot.
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