6. Mai 2026
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Bundesrat drängt auf bürokratiearme Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung
Der Bundesrat hat Ende März seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Verpackungsrechts an die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verabschiedet. Dabei spricht sich die Länderkammer grundsätzlich für eine möglichst bürokratiearme und eng an den europäischen Vorgaben orientierte Umsetzung aus. Nationale Regelungen sollten nicht über die Anforderungen der PPWR hinausgehen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht zusätzlich belasten.
Zugleich betont der Bundesrat, dass bestehende Strukturen im Verpackungsrecht weitgehend beibehalten werden sollten, sofern dies europarechtlich möglich ist. Zusätzliche nationale Vorgaben, etwa neue Zulassungsanforderungen für bestimmte Verpackungsarten oder erweiterte Berichtspflichten für Hersteller und Systeme, sollen überprüft und gegebenenfalls vereinfacht werden. Konkret kritisiert der Bundesrat geplante Berichtspflichten zur Abfallvermeidung: Nach dem Gesetzentwurf müssten rund 60.000 Akteure entsprechende Maßnahmen dokumentieren und auf Anfrage den Behörden vorlegen, was aus Sicht der Länder mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden wäre. Stattdessen wird eine alternative Umsetzung nach österreichischem Vorbild vorgeschlagen, bei der ein Teil der Entgelte in Abfallvermeidungsprojekte fließt. Auch die Notwendigkeit einzelner Finanzierungs- und Organisationsregelungen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister, soll im Hinblick auf ihren bürokratischen Aufwand kritisch geprüft werden.
Inhaltlich setzt der Bundesrat zudem Schwerpunkte bei der ökologischen Ausgestaltung des Systems. So wird gefordert, die Lenkungswirkung der Beteiligungsentgelte zu stärken und Mindestanforderungen für deren Differenzierung nach Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil festzulegen. Ziel ist es, Anreize für recyclinggerechtes Design und den Einsatz von Sekundärrohstoffen zu erhöhen. Daneben spricht sich die Länderkammer für weitere ökonomische Anreize zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft aus. Dazu zählen nicht nur recyclinggerechte Entgelte, sondern auch Maßnahmen zur Stärkung der Nachfrage nach Rezyklaten, etwa über die öffentliche Beschaffung oder durch die Einführung weiterer europäischer Mindestrezyklatquoten.
Beim Thema Mehrweg stellt der Bundesrat klar, dass entsprechende Maßnahmen nicht als Selbstzweck verfolgt, werden sollten. Stattdessen soll die ökologische Gesamtwirkung von Verpackungen über den gesamten Lebenszyklus stärker berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob einzelne nationale Vorgaben, etwa zusätzliche Zulassungs- oder Berichtspflichten, europarechtlich erforderlich sind oder vereinfacht werden können.
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Mai 6th, 2026