7. Februar 2023

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Türkei hebt WEEE-Gesetz auf: neue Verpflichtungen für Hersteller

Zum 1. Februar 2023 ersetzen zwei Ende Dezember 2022 verabschiedete Rechtsakte das seit 2012 geltende Gesetz zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR):

  1. Verordnung über die Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (32055), die die Pflichten der Hersteller von Elektrogeräten regelt, sowie die
  2. Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (32055), zur Einführung von Beschränkungen für gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, ähnlich der ROHS-Richtlinie der EU.

Die neue WEEE-Verordnung weist viele Ähnlichkeiten mit der zweiten WEEE-Richtlinie auf:

  • ab 2024 wird die Türkei einen offenen Geltungsbereich (open scope) einführen; bis dahin bleiben die zehn alten WEEE-Kategorien gültig;
  • bis 2030 muss ein Sammelziel von 65% erreicht werden; und
  • ausländische Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, müssen die EPR-Verpflichtungen erfüllen – und zwar über einen Bevollmächtigten in der Türkei.

Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, müssen Hersteller eine von der Steuerbehörde festgelegte Gebühr entrichten und zweimal pro Jahr öffentliche Kampagnen zur Sammlung organisieren.

Die einzige nicht staatlich geregelte Möglichkeit für Hersteller zur Einhaltung der Vorschriften, ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen ihnen bzw. ihren Vertretern und der türkischen Umweltagentur.

Die Türkei ist eines der Länder, das vom Regulatory Tracking Service der Landbell Group abgedeckt ist. Mehr über diesen Service erfahren Sie hier.