Chemical Compliance aus Erfahrung

Unternehmen, die bei der Herstellung von Geräten und Produkten gefährliche Stoffe verwenden, müssen die umweltrechtlichen Bestimmungen der verschiedenen Märkte einhalten.

Die beiden wichtigsten Vorschriften sind REACH und RoHS.

Alle Unternehmen, die ihre Produkte in der Europäischen Union, China, Korea und in Teilen der USA verkaufen, sind verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Entsorgung der entsprechenden Gefahrenstoffe zu sorgen. Sichern Sie Ihre globale Compliance mit unserer Unterstützung bei der Einhaltung von REACH und RoHS.

  • Wir unterstützen Sie mit unserer umfangreichen Erfahrung, Programmmanagementtechniken und gezielten, auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Softwarelösungen.
  • Unsere Kernkompetenzen sind die Chemikaliengesetzgebung REACH, RoHS, GHS und CLP, sowie die Vorschriften zur Produktentsorgung und Bewertung der sicheren Verwendung einschließlich Abfall, WEEE und Emissionen.

Unsere Lösungen hierfür bieten wir gemeinsam mit unserer Schwesterfirma Landbell H2 Compliance an.

Was bedeutet REACH & RoHs?

REACH verpflichtet alle Unternehmen, die chemische Stoffe und Gemische herstellen oder auf den europäischen Markt bringen und deren Produktions- oder Importmenge eine Tonne pro Jahr übersteigt, diese Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren. Sie müssen Sicherheitsinformationen in Form von Sicherheitsdatenblättern übermitteln. Die REACH-Registrierung erfordert die Einreichung einer umfassenden Dokumentation der Gefahren und Verwendungen des Stoffes sowie gegebenenfalls Vorschläge für Maßnahmen zur Risikominderung.

Für Hersteller von Erzeugnissen ist es erforderlich, besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zu verfolgen, um sicherzustellen, dass sie unter 0,1 % liegen. Wird dieser Schwellenwert überschritten, so sind Kommunikations- und Meldepflichten vorgeschrieben.

Aus rechtlichen Gründen dürfen nur Unternehmen mit einer in Europa ansässigen Rechtsperson eine solche Registrierung vornehmen, z. B. EU-Hersteller und Importeure. Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern können sich durch einen so genannten Alleinvertreter vertreten lassen, der die Pflichten des Importeurs übernimmt.

RoHS steht für die Beschränkung von gefährlichen Stoffen. Bisher wurde dies durch die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Rohstoffe oder Materialien in Elektro- und Elektronikgeräten geregelt.

Ziel dieser Richtlinie ist es, die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten einzuschränken und damit das Risiko für Gesundheit und Umwelt zu verringern.

Wir bieten unsere maßgeschneiderten Lösungen zusammen mit unserer Schwesterfirma Landbell H2 Compliance an.

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