6. Juni 2023

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Verpackungsverordnung (PPWR): Abgeordnete fordern Änderungen

Die Abgeordneten des federführenden Umweltausschusses (ENVI) des Europäischen Parlaments haben zahlreiche Änderungen an der geplanten Verpackungsverordnung (PPWR) gefordert. Insgesamt wurden über 2.600 Änderungsvorschläge eingereicht, die nun über die Sommerpause diskutiert und dann im September zur Abstimmung gestellt werden.

Die zur Landbell Group gehörende European Recycling Platform (ERP) hatte sich im Vorfeld mit eigenen Änderungsvorschlägen in das Verfahren eingebracht. Besonders wichtig war dem Unternehmen dabei, bestimmte Aspekte zu konkretisieren und zu harmonisieren, etwa in Hinblick auf Design- und Recyclingkriterien. Dies wurde auch von einer Vielzahl an Abgeordneten mit dem Vorschlag aufgegriffen, diese Aspekte in sogenannten delegierten Rechtsakten im Nachgang an die Verabschiedung der Verordnung von der Europäischen Kommission konkretisieren zu lassen.

Auch bei den Mindestrezyklatanteilen in Plastikverpackungen gab es einige Änderungswünsche: So sprach sich eine große Gruppe an Abgeordneten dafür aus, die Rezyklatanteile abhängig von der Menge der von dem jeweiligen Unternehmen auf den Markt gebrachten Plastikverpackungen zu machen. Der Vorschlag der Kommission hatte lediglich fixe prozentuale Werte vorgesehen.

In den kommenden Wochen und Monaten werden die Änderungsvorschläge im ENVI-Ausschuss diskutiert. Die dortige Abstimmung ist für den 20. September geplant. Im Plenum soll dann am 2. Oktober über das Dossier entschieden werden. Anschließend folgen die Trilogverhandlungen mit der Kommission und den Mitgliedstaaten. Ein Abschluss des Verfahrens wird im kommenden Frühjahr erwartet.

 

Critical Raw Materials Act: Forderung nach zahlreichen Nachbesserungen

Die für den geplanten Critical Raw Materials Act zuständige Berichterstatterin im Europäischen Parlament, Nicola Beer, hat in ihrem Berichtsentwurf zahlreiche Änderungen für die anstehende parlamentarische Debatte vorgeschlagen.

Besonders interessant sind die von Beer vorgeschlagenen Änderungen an den Recyclingzielen. Die Europäische Kommission hatte in ihrem Gesetzesvorschlag das Ziel einer Gesamtrecyclingkapazität von 15 Prozent gemessen am EU-weiten Verbrauch strategischer Rohstoffe vorgesehen. Die Berichterstatterin schlägt nun vor, zusätzliche Unterziele für die Recyclingkapazität für jeden einzelnen strategischen Rohstoff einzuführen. Konkret sollen die bestehenden Kapazitäten um jeweils 7,5 Prozent gesteigert werden. Dies soll dazu beitragen, alle Wertschöpfungsketten resilienter zu gestalten.

Zudem will Nicola Beer die bürokratische Last gerade für kleine und mittelständige Unternehmen verringern und die Berichterstattungspflichten vereinfachen.

Die Abstimmung im federführenden Industrieausschuss (ITRE) des Europäischen Parlaments über die Vorschläge der Berichterstatterin sowie der anderen Abgeordneten ist für den 7. September geplant.

 

Einigung auf gemeinsame Position des Europäischer Rats zur Ökodesignverordnung

Zur anstehenden Novellierung der Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesignanforderungen für nachhaltige Produkte hat sich der Europäische Rat auf eine Verhandlungsposition geeinigt.

Die Verordnung bildet den rechtlichen Rahmen für harmonisierte Nachhaltigkeitsstandards für fast alle Produktgruppen. Ausgenommen sind lediglich Lebens- und Futtermittel, Mensch- und Tiermedizin, Pflanzen, Tiere und Fahrzeuge. Die konkreten Standards sollen durch delegierte Rechtsakte von den EU-Institutionen unter Einbindung von Stakeholdern erarbeitet werden.

Der Europäische Rat hat sich darauf geeinigt, dass die Nachhaltigkeitskriterien der Wertschöpfungsketten holistisch betrachtet werden sollen. Insbesondere sind Wasser- und Materialverbrauch, Recycling, CO2- und Umweltfußabdruck, Beitrag zum Klimawandel sowie Wasser-, Luft-, und Bodenverschmutzung Kriterien, welche genauer beleuchtet werden sollen.

Besonders interessant ist das vorgeschlagene Verbot der Zerstörung unverkaufter Textilprodukte. Solch ein Verbot soll in Zukunft auch auf andere Produktgruppen ausgeweitet werden. Dies wäre ein starkes Signal, das zu Maßnahmen zur Vermeidung von Überproduktion und letztlich zum Umwelt- und Ressourcenschutz verpflichtet.

Das Europäische Parlament hat sich bisher noch nicht auf eine Verhandlungsposition geeinigt, dies soll aber im Sommer geschehen. Anschließend gehen die beiden Institutionen in die Trilogverhandlungen, welche bis Anfang 2024 abgeschlossen sein sollen.

 

Neues Stewardship-Programm in Washington

Am 11. Mai 2023 hat der kalifornische Gouverneur ein Gesetz zur umweltgerechten Entsorgung von Batterien unterzeichnet.

Mit dem Gesetz wird das sechste staatliche Stewardship-Programm eingeführt, welches neben Elektrogeräten, Glühbirnen, PV-Modulen, Arzneimitteln und Farben auch für Gerätebatterien und batteriehaltige Produkte gilt. Ab dem 1. Januar 2029 wird das Gesetz auch für „medium format“-Batterien (500 Wh – 10 kWh bzw. 24 V – 96 V) gelten.

Laut Gesetz müssen Hersteller ab dem 1. Januar an einem „Battery Stewardship“-Plan teilnehmen. Dies geschieht durch eine Abgabe an „Batterie Stewardship“-Organisationen. Verstöße gegen diese Regelung führen zu einem Vertriebsverbot in Kalifornien. Batterien müssen entsprechend gekennzeichnet werden und dürfen ohne diese Kennzeichnung nicht von Einzelhändlern verkauft werden.

Die Anforderungen an Stewardship-Pläne für Batterien werden durch das Gesetz konkretisiert und müssen bis zum 1. Juli 2026 (bzw. 24 Monate nach Inkrafttreten für „medium format“-Batterien) durch das Umweltministerium genehmigt werden.

Die „Battery Stewardship“-Organisationen müssen gewährleisten, dass ausreichend finanzielle Ressourcen für Sammlung, Transport und Weiterverarbeitung von Batterien sowie Informationskampagnen bereitstehen. Die Recyclingeffizienzraten müssen bei mindesten 60 Prozent für wiederaufladbare Batterien und 70 Prozent für Primärbatterien liegen.

Ab dem 1. Juni 2028 muss jede „Battery Stewardship“-Organisation dem Ministerium einen Jahresbericht vorlegen, welcher die Maßnahmen des Kalenderjahres durchleuchtet.

Das Gesetz tritt am 23. Juli 2023 in Kraft.

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