4. Juni 2024

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Neue Verpackungsverordnung ab dem 1. Januar 2025

Das britische Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (DEFRA) hat einen neuen Gesetzentwurf im Bereich erweiterte Herstellerverantwortung veröffentlicht: die Verordnung über die Herstellerverantwortung für Verpackungen und Verpackungsabfälle 2024.

Dieser Entwurf soll die bestehenden Verordnungen zur Herstellerverantwortung (Verpackungsabfälle) aus dem Jahr 2007 ersetzen und steht damit für einen neuen Ansatz beim Management von Verpackungsabfällen in den vier Landesteilen England, Wales, Schottland und Nordirland.

Die Verordnungen aus dem Jahr 2007 hatten damals einen Rechtsrahmen für Hersteller gesetzt, Verpackungsabfälle zu verwerten und zu recyceln, nationale Zielvorgaben zu erfüllen und sich finanziell an den Kosten für die Verwertung und das Recycling zu beteiligen.

Der neue Entwurf baut auf diesen Grundsätzen auf und enthält aktualisierte Anforderungen. So werden beispielsweise überarbeitete Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung für die Jahre 2025 bis 2030 sowie Bestimmungen für Getränkeverpackungen eingeführt für den Fall, dass bis 2028 kein Pfandsystem eingeführt wird (siehe Artikel weiter unten).

Kernstück des neuen Entwurfs ist die Unterscheidung zwischen kleinen und großen Herstellern, je nach Gewicht des verarbeiteten Verpackungsmaterials und dem Unternehmensumsatz:

  • Unternehmen, die mehr als 50 Tonnen Verpackungsmaterial behandeln und einen Umsatz von mehr als 2 Millionen Pfund erzielen, gelten als große Hersteller;
  • Unternehmen, die 25 bis 50 Tonnen Verpackungsmaterial behandeln und einen Umsatz zwischen 1 und 2 Millionen Pfund erzielen, gelten als kleine Hersteller.

Kleine und große Hersteller sind gleichermaßen verpflichtet, sich zu registrieren, Buch zu führen und Daten zu melden; für kleine Hersteller gelten im Allgemeinen jedoch weniger umfangreiche Anforderungen.

Der neue Entwurf ist das Ergebnis umfangreicher öffentlicher Konsultationen und wurde am 1. Mai 2024 bei der Europäischen Union und der Welthandelsorganisation eingereicht, um die Einhaltung der internationalen Handelsvorschriften zu gewährleisten.

Die britische Regierung geht davon aus, dass die finale Fassung der neuen Verpackungsverordnung in der zweiten Jahreshälfte 2024 dem Parlament vorgelegt werden und ab 2025 in Kraft treten kann.

 

Britisches Pfandrückgabesystems verzögert sich

Das britische Flaschenpfand- und Rücknahmesystem (DRS) wird sich bis zum Jahr 2027 verzögern und damit vier Jahre später in Kraft treten als ursprünglich geplant. Die vier britischen Regierungen haben in den letzten Jahren zusammengearbeitet, um sich auf ein gemeinsames Konzept für das DRS zu einigen.

Die Verzögerung wurde vom Ministerium für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums (Defra) in einer gemeinsamen politischen Erklärung mit den entsprechenden Behörden in Nordirland, Schottland und Wales angekündigt.

Ein Grund für die Verzögerung war die mögliche Einbeziehung von Glasbehältern, die von den schottischen und walisischen Regierungen gefordert worden war.

Aufgrund starken Widerstands wird die DRS jedoch zunächst nur Getränkebehälter aus PET, Stahl und Aluminium umfassen. Eine Positionierung zu Glasbehältern wird in separaten Erklärungen der einzelnen Regierungen abgegeben.

Der neue Zeitplan für die Einführung des DRS sieht wie folgt aus:

  • Phase 1: Regulierung und Ernennung der Deposit Management Organisations (DMO) – bis Frühjahr 2025
  • Phase 2: Einrichtung der DMOs – Frühjahr 2025 bis Frühjahr 2026
  • Phase 3: Markteinführung – Frühjahr 2026 bis Herbst 2027
  • Phase 4: DRS-Einführung – Oktober 2027

Die Größe der Behälter, die in den Geltungsbereich des DRS fallen, wird im gesamten Vereinigten Königreich zwischen 150 ml und 3 Litern liegen. Alle Behälter außerhalb dieses Bereichs fallen in den Geltungsbereich des EPR-Systems für Verpackungen.

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