2. Juli 2024

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Durchsetzung der Chemikalienvorschriften: nächste EU-Projekte angekündigt

Das Durchsetzungsforum der ECHA, offiziell bekannt als „Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung“, ist ein Netzwerk von Behörden, das für die Durchsetzung der REACH-, CLP- und PIC-Verordnungen zuständig ist. Teil des Netzwerks sind Repräsentanten der EU-Länder, die EU Kommission, das ECHA Sekretariat und eingeladene Stakeholderorganisationen.

Kürzlich hat das Forum ein neues EU-weites Projekt namens REF-14 gestartet. Bis 2026 werden die Inspektoren prüfen, ob gefährliche Gemische in Produkten wie Lufterfrischern oder elektronischen Zigaretten korrekt eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sind, um Verbraucher und Kinder vor chemischen Gefahren zu schützen.

Diese Verbraucherprodukte sind auf dem Markt weit verbreitet und enthalten bekannte gefährliche Stoffe, z. B. Nikotinprodukte mit akut toxischen Stoffen oder Lufterfrischer mit sensibilisierenden oder reizenden Stoffen.

Die Behörden haben zudem festgestellt, dass diese Produkte manchmal nicht korrekt eingestuft und gekennzeichnet sind oder nicht über kindersichere Verschlüsse verfügen.

Das Forum vereinbarte außerdem, dass sich das nächste Pilotprojekt zur Durchsetzung der Vorschriften auf Vertreter konzentrieren wird, die importierte Stoffe im Namen von Nicht-EU-Herstellern registrieren.

H2 Compliance, das Chemieberatungsunternehmen der Landbell Group, ist in den Bereichen Gefahrenkommunikation und Vertretungsdienste stark vertreten und unterstützt Unternehmen bei der Bewertung und Umsetzung von Compliance-Lösungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ECHA.

 

Quecksilber: neue EU-Verbote genehmigt

Am 30. Mai 2024 verabschiedete der Rat der Europäischen Union (EU) eine Änderung der Quecksilberverordnung, um die Verwendung von Zahnamalgam vollständig zu verbieten und die Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr quecksilberhaltiger Produkte zu untersagen. Die aktualisierten Vorschriften zielen darauf ab, die verbleibende Verwendung von Quecksilber im Einklang mit den Umweltzielen der EU zu verringern.

Bereits nach geltendem Recht ist die Verwendung von Amalgam bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen verboten. Das neue Verbot wird ab dem 1. Januar 2025 auf alle Patienten in der EU ausgedehnt (Ausnahmen bestehen falls Zahnärzte die Verwendung des Füllungsmaterials für unerlässlich erachten).

Die Ausfuhr von Zahnamalgam ist ab dem 1. Januar 2025 verboten; das Verbot der Herstellung und Einfuhr in die EU gilt ab dem 1. Juli 2026.

Ein Import- und Exportverbot für sechs weitere quecksilberhaltige Lampen wird ebenfalls ab dem 31. Dezember 2025 und 31. Dezember 2026 in Kraft treten.

Die Verordnung muss vor ihrem Inkrafttreten noch unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Die Europäische Kommission wird die Ausnahmeregelungen für die Verwendung von Zahnamalgam bis zum 31. Dezember 2029 überprüfen und dabei die Verfügbarkeit von quecksilberfreien Alternativen berücksichtigen. Sie wird auch die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in Bezug auf Quecksilberemissionen aus Krematorien und die Auswirkungen der Leitlinien der Kommission für einschlägige Verringerungstechnologien überprüfen.

Die 2017 verabschiedete EU-Quecksilberverordnung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Umsetzung des Minamata-Übereinkommens, ein 2013 unterzeichnetes internationales Abkommen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Quecksilber. Das Abkommen deckt den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber ab, vom Primärbergbau bis zur Abfallentsorgung.

 

Mineralöle: Frankreich plant Einschränkung der Verwendung

Ab dem 1. Januar 2025 werden in Frankreich strengere Vorschriften für die Verwendung von Mineralölen in Verpackungen und Druckfarben eingeführt. Die Verwendung folgender Stoffe in Druckfarben wird verboten:

  • Gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) mit 16 – 35 Kohlenstoffatomen
  • Aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) mit 1 – 7 aromatischen Ringen

Mineralöle aus Erdölkohlenwasserstoffen werden häufig bei der Herstellung von Druckfarben verwendet. Die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Stoffe sind unterschiedlich. MOAH kann potenziell als genotoxisches Karzinogen wirken und einige MOSH reichern sich in der Leber und im Lymphsystem an.

Zeitplan für die Regulierung

Die dazugehörige Verordnung trat bereits 2023 in Kraft und sieht die folgenden Fristen vor:

  • Bis zum 31. Dezember 2024 Verbot für MOAH-Konzentrationen in Druckfarben von mehr als 1%.
  • Ab 1. Januar 2025 Ausweitung des Verbots auf:
    1. MOAH, wenn die Konzentration 0,1% übersteigt oder die Massenkonzentration in Tintenverbindungen mit 3 bis 7 aromatischen Ringen 1 ppm (mg/kg) übersteigt, und
    2. MOSH, wenn die Konzentration 0,1% in der Tinte übersteigt

Einige Ausnahmen gelten für Druckdienstleister, sofern diese zuvor eine Genehmigung erhalten haben. Außerdem dürfen Verpackungen und bedrucktes Papier, die vor dem Stichtag hergestellt oder importiert wurden, noch bis zu 12 Monate nach dem Stichtag gelagert werden.

H2 Compliance, ein Unternehmen der Landbell Group, unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der neuen Vorschriften für Mineralöl. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von H2 Compliance.

 

Einschränkung für Siloxane: EU und USA machen Fortschritte

Im Mai 2024 beschloss die Europäische Kommission eine Beschränkung der Verwendung und des Inverkehrbringens von Octamethylcyclotetrasiloxan (D4), Decamethylcyclopentasiloxan (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6) (siehe Artikel in der Juni-Ausgabe von COMPASS).

Diese Chemikalien kommen häufig in Silikonkautschuken, -gelen, -lösungsmitteln und -harzen vor und sind ein wesentlicher Bestandteil verschiedener Industriezweige, darunter Kosmetika, Textilreinigungsprodukte, Gesundheitswesen und Bauwesen.

Ab dem 6. Juni 2026 verbietet die Beschränkung die Verwendung oder den Verkauf dieser Stoffe oder von Gemischen, ab einer Konzentration von > 0,1 Gewichtsprozent.

Für bestimmte Verwendungen in Kosmetika, Human- und Tierarzneimitteln, Medizinprodukten und chemischen Reinigungsmitteln sowie für bestimmte industrielle Verwendungen, Kunstrestauration und Laborreagenzien sind Fristverlängerungen von 2027 bis 2034 vorgesehen.

Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission bereits einen Vorschlagsentwurf auf den Weg gebracht, um diese Stoffe im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens als persistente organische Schadstoffe (POP) zu klassifizieren. Der Europäische Rat prüft diesen Vorschlag derzeit.

In den USA hat die Environmental Protection Agency (EPA) auf Ersuchen der Industrie im Jahr 2020 eine TSCA-Risikobewertung für D4 eingeleitet. Der Prozess wird sich jedoch aufgrund des langen Rückstaus an Vorhaben verzögern. Inzwischen erwägen US-Bundesstaaten wie Washington und Vermont eigene Maßnahmen zur Regulierung dieser Stoffe.

Um Verstöße zu vermeiden, sollten Unternehmen, die von der Beschränkung betroffen sind, die Verwendung von Siloxanen in ihren Produkten überprüfen und ihre Listen mit beschränkten Stoffen und ihre Chemikalien-Grundsätze aktualisieren, um ihre Lieferanten ausreichend über die Risiken und Verpflichtungen zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website H2 Compliance.

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