6. September 2023

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Neues Abfallwirtschaftsgesetz in Kraft getreten

Am 9. Juli ist das ukrainische Abfallwirtschaftsgesetz Nr. 2320-IX in Kraft getreten, das bereits im letzten Jahr beschlossen worden war.

Durch das Gesetz wird ein rechtlicher Rahmen für die Prinzipien und Ziele kommender Gesetzgebungsinitiativen geschaffen. Konkret behandelt werden die Abfallhierarchie, allgemeine Anforderungen an Sammlung, Verbringung und Behandlung von Abfällen sowie Strafen im Falle von Non-Compliance.

Artikel 10 des Gesetzes führt das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für bestimmte Abfallströme, z.B. Verpackungen, elektrische und elektronische Geräte, Batterien, Akkumulatoren, Altfahrzeuge, Schmierstoffe (Öle), Reifen und Textilien ein.

Laut Gesetz können die EPR-Vorschriften kollektiv oder individuell umgesetzt werden. Zudem werden Sammel- und Abfallbewirtschaftungspflichten, finanzielle und informationsbezogene Verantwortlichkeiten sowie bestimmte Anforderungen an die Produktgestaltung festgelegt.

Zudem hat das Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen im April dieses Jahres bereits einen Entwurf für eine konkrete EPR-Gesetzgebung für Verpackungen erarbeitet, welcher auf der Webseite des Ministeriums abrufbar ist und zur Konsultation steht.

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