10. Mai 2023

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Nächster Schritt zur Kreislaufwirtschaft

Viele elektronische Helfer sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Und auch wenn diese immer schneller und effizienter werden, so halten sie nicht ewig. Wenn die Geräte kaputt gehen, lassen sie sich oft nicht reparieren oder die Kosten für die Reparatur übersteigen die der Neuanschaffung. Deshalb kaufen wir immer neues Equipment und werfen Altgeräte weg. Natürlich können die Altgeräte verarbeitet und Rohstoffe gesichert werden, allerdings ist das ein energieintensiver Prozess und nicht immer der beste Weg für unseren Planeten.

Negative Auswirkungen auf die Umwelt lassen sich insbesondere durch nachhaltige Kaufentscheidungen der Verbraucher beeinflussen. Um diese anzuregen, braucht es allerdings erst einmal die Möglichkeit, bewusste Entscheidungen zu treffen. Diese Möglichkeit sieht nun ein neuer Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission vor, der Verbrauchern ein Anrecht auf Reparatur geben und demnach maßgeblich zur Verringerung von Abfall beitragen soll.

Der Gesetzesvorschlag verpflichtet Hersteller dazu, die spätere Reparatur beim Design von Produkten zu berücksichtigen und diese dadurch wirtschaftlicher gegenüber dem Neukauf zu machen. Produkte sollen, falls sinnvoll, innerhalb der Garantiepflicht repariert werden. Neben der technischen Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Reparatur müssen Unternehmen auch garantieren, dass genügend Ersatzteile im Umlauf sind, so dass die Reparatur auch nach Ablauf der Garantie durchgeführt werden kann.

Mit der Knowledge Database der Landbell Group, die Teil unseres Regulatory Tracking Services ist, bleiben Sie zu allen globalen Entwicklungen bezüglich des Anrechts auf Reparatur informiert. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

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