7. Mai 2024

Teilen Sie den Beitrag

Wichtige Information für unsere Kunden, die Ware in die EU importieren

Die Europäische Union hat durch die Verordnung 2023/956 den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) eingeführt. Dieser wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, die Waren in die EU einführen.

Der Mechanismus zielt darauf ab, faire Wettbewerbsbedingungen für Kohlenstoffemissionen zu schaffen, und Anreize für eine weltweite Umstellung auf saubere Produktionsverfahren zu schaffen.

Was ist der CBAM?

Die EU hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt und strebt bis 2050 Kohlenstoffneutralität an. Im Rahmen des CBAMs wird eine Gebühr für den CO2-Fußabdruck bestimmter importierter Waren erhoben. Das unmittelbare Ziel ist die Angleichung der Kohlenstoffpreise für Produkte, welche innerhalb und außerhalb der EU produziert wurden.

CBAM adressiert „Carbon Leakage“ welches Unternehmen zur Verlagerung ihrer Produktion in Länder mit weniger strengen Umweltvorschriften veranlasst, um die Kohlenstoffpreise des EU ETS zu umgehen.

Durch die Erhebung einer Abgabe auf den CO2-Fußabdruck von Importen will die EU dieser Praxis Einhalt gebieten und globale Ambitionen zur Nachhaltigkeit bestärken.

Produkte unter dem CBAM

Derzeit gilt der CBAM für bestimmte kohlenstoffintensive Produktgruppen, bei denen ein hohes Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, darunter:

  • Zement
  • Eisen und Stahl
  • Aluminimum
  • Düngemittel
  • Elektrizität
  • Wasserstoff

Der Geltungsbereich kann in Zukunft auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden.

Die ersten wichtigen Anforderungen und Fristen für den CBAM traten im Oktober 2023 im Rahmen einer Übergangsphase in Kraft. Diese Übergangphase ermöglicht Akteuren aus Wirtschaft und Politik eine reibungslose Anpassung an die neuen Regelungen.

Ab dem 31. Januar müssen Importeure quartalsweise Informationen über eingeführte Produkte übermitteln. Folgende Pflichten gelten für Unternehmen während der Übergangsphase:

  • Prüfung, ob die importierten Produkte im Anhang I der CBAM Verordnung aufgeführt sind
  • Registrierungspflichten bei den zuständigen nationalen CBAM Behörden für das CBAM Übergangsregister. An dieser Stelle werden auch die Quartalsberichte hochgeladen.
  • Vierteljährliche Einreichung von CBAM Berichten: Importeure sind für die Berechnung von CO2-Emissionen ihrer importierten Produkte während des gesamten Übergangszeitraums vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 verantwortlich.

Die vollständige Umsetzung des CBAM Mechanismus ist für 2026 anvisiert und wird auf den Erkenntnissen der Übergangsphase aufbauen.

Mit der vollständigen Umsetzung wird ein CBAM Zertifikatsprogram für Importeure eingeführt.

Wie sollten Kunden reagieren?

H2 Compliance, ein Unternehmen der Landbell Group, rät seinen Kunden dringend die möglichen Auswirkungen des CBAMs auf ihre Importaktivitäten in die EU zu prüfen.

Unternehmen, die eine der vorgenannten Produktgruppen importieren oder es in Zukunft in Erwägung ziehen, sollten ihre Compliance-Verpflichtungen sorgfältig überprüfen.

Es wird dringend empfohlen, sich von Handelsexperten oder Zollagenten beraten zu lassen, um die ordnungsgemäße Einhaltung des CBAMs zu gewährleisten.

H2 Compliance kooperiert mit Organisationen, die die Navigation dieser komplexen Verordnung verständlich machen. Bitte kontaktieren Sie H2 Compliance, wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich des CBAMs und Folgewirkungen auf Ihr Unternehmen haben.

Ähnliche Beiträge