Textilien ein zweites Leben geben

EPR gilt bereits für Batterien, Elektroschrott und Verpackungen… bald werden auch Textilien einbezogen

Die überarbeitete EU-Abfallrahmenrichtlinie sieht die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien in allen 27 Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2025 vor.

Mehrere Länder, darunter Frankreich, die Niederlande und Italien, haben bereits Gesetze und Vorschriften für Textilien eingeführt, und weitere werden folgen.

Wenn Sie ein Hersteller sind, unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften für Textilien. Unsere PROs übernehmen Ihre rechtlichen Verpflichtungen und stellen sicher, dass Sie die Vorschriften einhalten. Und unsere Umweltberater zeigen Ihnen die besten Strategien für das globale Compliance-Management.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Identifizierung und Bewertung Ihrer Verpflichtungen
  • Registrierung und Berichterstattung
  • Erfüllung Ihrer Recycling- und Wiederverwendungsziele
  • Kostenberechnung und -management
  • Bevollmächtigter für Textilien

Aufbauend auf unserer einzigartigen Erfahrung mit Batterien, Elektroschrott und Verpackungen unterstützt die Landbell Group Kunden bereits mit unseren Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) für Textilien in Italien und den Niederlanden – und durch unsere globale Umweltberatung.

Wie können wir Sie unterstützen?

Allein in Europa beträgt der Textilabfallstrom etwa 7 Millionen Tonnen, aber nur 2,4 Millionen Tonnen werden gesammelt und nur 1,4 Millionen Tonnen werden verarbeitet. Es ist klar, dass etwas getan werden muss.

Ausrangierte Textilien können wiederverwendet oder dem Recycling zugeführt werden, so dass ihre Materialien für das Faser-zu-Faser-Recycling oder für die Wiederverwendung in anderen Kleidungsstücken oder Haushaltsstoffen verwendet werden können.

Das Textilrecycling kann mechanisch oder chemisch erfolgen, und die Landbell Group arbeitet an der Entwicklung fortschrittlicher Recyclinglösungen.

Wie können wir Ihre Nachhaltigkeitsziele unterstützen?

Sind Sie ein Hersteller von Textilien?

Wenn Ihr Unternehmen Textilien, textilverwandte Produkte und Schuhe herstellt, importiert oder vertreibt und diese auf dem EU-Markt anbietet – auch über den Online- oder Fernabsatz – dann können Sie als deren Hersteller eingestuft werden.

Das bedeutet, dass Sie möglicherweise EPR-Verpflichtungen erfüllen müssen, wie zum Beispiel:

  • Übernahme der Kosten für die Abfallsammlung und -behandlung
  • Benennung eines PRO, der Ihren Verpflichtungen nachkommt
  • Eintragung in ein Herstellerregister und Meldung der Produkte, die Sie auf den Markt bringen

Kontaktieren Sie unser Team!

Landbell GmbH
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