6. Dezember 2022
Teilen Sie den Beitrag
Titandioxid-Einstufung für nichtig erklärt
Der Europäische Gerichtshof hat die Entscheidung der Europäischen Kommission, Titandioxid (TiO2) als krebserregend einzustufen, für nichtig erklärt. Mit dem Urteil vom 23. November 2022 werden entsprechende Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften, die seit der Entscheidung der Kommission umgesetzt worden waren, aufgehoben.
Die Industrie hatte sich gegen die Einstufung gewehrt: elf Unternehmen hatten insgesamt drei Gerichtsverfahren angestrengt, die am Ende in diesem gemeinsamen Urteil mündeten.
Wie in einer früheren Ausgabe von KOMPASS berichtet (siehe Artikel hier), waren die Rechtsvorschriften zur Einstufung von TiO2 als krebserregend der Kategorie 2 am 18. Februar 2020 veröffentlicht worden, wobei die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung seit dem 1. Oktober 2021 galt.
Weitere Informationen über das Urteil und die unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen auf unsere Kunden finden Sie im aktuellen Newsletter von H2 Compliance.
Europäische Kommission bestätigt Verzögerung der REACH-Revision
In ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2023 hat die Europäische Kommission bestätigt, dass sie die geplante große Reform der wichtigsten EU-Chemikalienvorschriften auf Ende 2023 verschieben wird (siehe Artikel hier).
In früheren Ausgaben von KOMPASS (siehe Artikel hier und hier) hatten wir bereits auf die geplante Überarbeitung und Stärkung des EU-Chemikalien- und Umweltrechts aufmerksam gemacht, ausgelöst u.a. durch die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit der Kommission.
Trotz der Verschiebung der Reform werden aktuell viele andere Initiativen zur Verbesserung der Chemikalienvorschriften vorangetrieben. Dazu gehören zum Beispiel der Fahrplan der Kommission für Beschränkungen (siehe Artikel hier) und die neuen Gefahrenklassen der CLP-Verordnung (siehe Artikel hier).
Die vorgeschlagenen Änderungen an der REACH-Verordnung haben möglicherweise Auswirkungen auf die Verfahren zur Einhaltung von Chemikalienvorschriften für viele Kunden der Landbell Group. Wenn Sie die für Ihr Portfolio relevanten Themen besprechen möchten, wenden Sie sich gerne an unsere Kollegen von H2 Compliance hier.
Rechtsdurchsetzung auf EU-Ebene – Rückgewonnene Abfallstoffe im Blickpunkt
Behörden in elf EU-Mitgliedstaaten haben überprüft, ob und inwiefern aus Abfällen zurückgewonnene Stoffe die Anforderungen für die Ausnahme von der REACH-Registrierung erfüllen. In etwa einem Viertel der Fälle wurden die Anforderungen nicht erfüllt, was zu schriftlichen Hinweisen, Geldbußen und Verwaltungsanordnungen führte.
Im Rahmen des Projekts arbeiteten die nationalen REACH-Behörden eng mit den Abfallbehörden zusammen und entwickelten dabei nützliche Vorgehensweisen in einer Umgebung, in der Recycling und Rückgewinnung immer wichtiger werden.
Um die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern, hält das sogenannte Enforcement Forum, das aus verschiedenen Behörden besteht, Abfallunternehmen, die zurückgewonnene Stoffe auf den Markt bringen, dazu an, sich mit den nationalen Behörden und Helpdesks in Verbindung zu setzen und sich über ihre Stoffe und Verpflichtungen zu informieren. Abfall- und Recyclingunternehmen sollten sich auch darüber im Klaren sein, wie die Stoffe von ihren Kunden verwendet werden.
Weitere Informationen über das Projekt und den vollständigen Bericht finden Sie hier.
Kalifornien bereitet sich auf eine arbeitsreiche Regulierungssaison vor
Das kalifornische Amt für die Bewertung von Umwelt- und Gesundheitsgefahren (Office of Environmental Health Hazard Assessment, OEHHA) hat die Tagesordnungen für die jüngste Sitzung des Ausschusses für die Identifizierung von Entwicklungs- und Reproduktionstoxika (Developmental and Reproductive Toxicant Identification Committee, DARTIC) und für die bevorstehende Sitzung des Ausschusses für die Identifizierung von Karzinogenen (Carcinogen Identification Committee, CIC) bekannt gegeben. Letztere soll noch vor Jahresende stattfinden.
Aus den Tagesordnungen der beiden Sitzungen geht hervor, dass die OEHHA ein besseres Verständnis der chemischen Toxizitätsprofile von solchen chemischen Stoffen anstrebt, die bereits auf der Liste der kalifornischen Proposition 65 (Prop 65) aufgeführt sind. Zudem plant sie, die mögliche Aufnahme von Bisphenol A (BPA) als Karzinogen zu prüfen.
Derlei Ankündigungen sind für diese Jahreszeit nicht unüblich, da sich die OEHHA aktuell darauf vorbereitet, die Ausschusssitzungen zu veranstalten und neue Chemikalien unter Prop 65 aufzulisten.
Ende September teilte die OEHHA ihre Absicht mit, Antimon (dreiwertige Verbindungen) als dem Staat bekanntes krebserregendes Mittel unter Prop 65 aufzuführen. Die Maßnahme wurde über den Mechanismus der Auflistung im sogenannten Labor Code durchgeführt.
Die DARTIC-Sitzung konzentrierte sich insbesondere auf die Prüfung eines aktuellen Berichts über Titel 27, Abschnitt 27000 für solche Chemikalien, die auf ihr krebserregendes oder reproduktionstoxisches Potenzial hin untersucht werden sollen. Die Liste nach Abschnitt 27000 hat keine regulatorischen Auswirkungen und schreibt keine Tests vor, sondern stellt eine Informationsquelle für Chemikalien dar, die gemäß einzelstaatlichem oder bundesstaatlichem Recht weiter getestet werden müssen.
In der Ankündigung der CIC-Sitzung wurde die Absicht bekundet, die mögliche Prop-65-Listung von BPA als krebserregend zu prüfen, und es wurde eine 45-tägige Kommentierungsfrist für das gleichzeitig mit der Ankündigung veröffentlichte Dokument zur Gefahrenerkennung eröffnet.
Wenn Ihr Unternehmen Unterstützung in Bezug auf California Prop 65 oder andere US-Chemikalienvorschriften benötigt, steht Ihnen das zur Landbell Group gehörende Unternehmen H2 Compliance zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den genannten Verfahren bietet H2 Compliance in ihrem monatlichen Newsletter sowie in dem Artikel hier.