6. Juni 2023

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Die US-Umweltbehörde (EPA) schlägt neue Risikomanagementregeln für Dichlormethan vor, welche de facto einem Verbot der Chemikalie für Konsumenten, Handel und Industrie gleichkommen.

Methylen-Chlorid, auch Dichlormethan (DCM) genannt, wird in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt und fungiert u.a. als Abbeizmittel für Lacke, Entfettungsmittel, Treibgas für Aerosole, Treibmittel bei der Herstellung von Schaumstoffen, Kältemittel in Kühlaggregaten sowie als Extraktionsmittel für Koffein, Hopfenextrakte und Aromastoffe.

DCM gehörte zu den Substanzen, die von der EPA nach der Überarbeitung des TSCA-Gesetzes (Toxic Substances Control Act) im Rahmen des 2016 verabschiedeten Lautenberg Chemical Safety Act als Chemikalie mit hoher Priorität eingestuft wurde.

Aufgrund der Risiken (u.a. Krebs- und Krankheitsrisiko, Neurotoxizität, Letalität) stuft die EPA die Benutzung von DCM als unangemessenes Risiko für die menschliche Gesundheit ein. Daher schlug die Behörde Anfang Mai 2023 mehrere Maßnahmen vor, um die mit der industriellen, kommerziellen und Verbrauchsanwendung verbundenen Risiken abzumildern. Darunter fallen Verbote und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz gemäß TSCA.

Die EPA nimmt bis zum 3. Juli 2023 öffentliche Stellungnahmen zu den Vorschlägen entgegen und wird am 7. Juni 2023 ein Webinar veranstalten. Falls der Vorschlag von EPA angenommen wird, werden die Regeln nach 15 Monaten in Kraft treten.

Im Jahr 2019 hat die EPA bereits eine Regelung erlassen, welche Herstellung, Einfuhr, Verarbeitung und Vertrieb durch DCM für die Entfernung von Farben und Beschichtungen durch Verbraucher verbietet.

Mehr Informationen zu den Verboten und möglichen Alternativen zu DCM finden sie im aktuellen Newsletter von H2 Compliance.

 

Novellierung des NSRL-Werts von Ethylenoxid

Im April 2023 hat das Office of Environmental Health Hazard Assessment (OEHHA) aus Kalifornien eine Novellierung von Vorschlag 65 des Kalifornischen Codes of Regulation unterbreitet. Demnach soll der NSRL-Wert (No Significant Risk Level) für Ethylenoxid (EtO) von 2 µg/Tag auf 0,058 µg/Tag gesenkt werden.

Der NSRL-Wert entspricht dem Belastungslevel, welches hypothetisch zu einem zusätzlichen Krebsfall einer Population von 100.000 Personen führt, wenn diese der Substanz täglich ausgesetzt sind.

EtO wird für die Herstellung einer Vielzahl von Chemikalien verwendet, welche wiederum Anwendung in Produkten wie Kältemittel, Textilien, Plastik, Reinigungsmittel und Klebstoffen findet. Zudem wird EtO als Sterilisator für medizinisches Equipment aus Plastik verwendet, da dieses nicht durch Dampf sterilisiert werden kann.

Bis zum 14. Juni 2023 können Kommentare zur Neuregelung des NSRL an die OEHHA gerichtet werden.

 

Weitere Restriktionen für Importe in die EU

Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit den Zollbehörden die Einhaltung der REACH- und CLP-Verpflichtungen bei importierten Waren zu verbessern (siehe früheren COMPASS-Artikel).

Vor diesem Hintergrund wurden Leitlinien für die Durchsetzungsbehörden (REACH und Zoll) sowie rechtliche Klarstellungen der Zollbehörden als REACH-Durchsetzungsbehörden entwickelt.

Die Kommission hat die REACH-Anforderungen, die in die Zollverfahren integriert werden können, bewertet und mit der Integration von REACH-Stoffen aus Annex XIV in den Integrierten Zolltarif der Europäischen Union (TARIC) begonnen.

Demnach gibt es zwei Möglichkeiten, eine Substanz aus Annex XIV in die EU einzuführen:

  1. durch Vorlage einer gültigen Autorisierung oder
  2. durch Vorlage einer Ausnahmegenehmigung.

Die zweite Phase, die aus der Integration von Substanzen aus dem REACH Annex XVII in TARIC besteht, ist ebenfalls angelaufen.

Bei der Einführung von Subtanzen in die EU muss einer der folgenden Codes in der Zollanmeldung angegeben werden:

  • Y106: Einhaltung der REACH-Beschränkungen definiert durch Spalte 2 des Annex XVII der Verordnung (EC) No 1907/2006;
  • Y110: Ausnahmeregel der REACH-Beschränkungen laut Artikel 67(1) und (2) der Verordnung (EC) Nr. 1907/2006 oder
  • Y113: Das Produkt ist nicht Teil des Annex XVII der Verordnung (EC) No 1907/2006.

Wenden Sie sich zunächst an Ihren Zollagenten und überprüfen Sie Ihr Verfahren zur Verfolgung bedenklicher Stoffe.

H2 Compliance ist Teil der Landbell Group und unterstützt Sie gerne bei der Einhaltung der Vorschriften. Kontaktieren Sie uns gerne.

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