6. März 2024
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Gefährliche Chemikalien: EU-Inspektoren finden sie in vielen Verbraucherprodukten
Ein Vollzugsprojekt der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat hohe Konzentrationen gefährlicher Chemikalien, darunter Blei oder Phthalate, in Verbraucherprodukten in 26 teilnehmenden Ländern gefunden.
Rund 18% der inspizierten Produkte entsprachen nicht den EU-Vorschriften, Compliance-Verstöße fanden allerdings öfter bei Produkten statt, welche außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA) produziert wurden. Die Ergebnisse wurden Ende 2023 von der ECHA in einem Bericht veröffentlicht.
Im Rahmen des Projekts wurde die Einhaltung der REACH sowie der Spielzeug- und RoHs-Richtlinie überprüft. Laut ECHA wurden die meisten Verstöße bei den folgenden Produkttypen festgestellt, einige sind für die Kunden der Landbell Group von hoher Bedeutung:
- Elektrische Geräte wie elektrisches Spielzeug, Ladegeräte, Kabel und Kopfhörer: 52% dieser Produkte wurden als nicht konform befunden, meist aufgrund von Blei in Lötmitteln, Phthalaten in Weichplastikteilen oder Cadmium in Leiterplatten
- Sportgeräte wie Yogamatten, Bälle oder Gummiteile: 18% dieser Produkte verstoßen gegen die Vorschriften, vor allem aufgrund von SCCP und Phthalaten in Weichplastik und PAK in Gummi
- Spielzeug wie Bade-/Wasserspielzeug, Puppen, Kostüme, Spielmatten, Plastikfiguren, Zappelphilipp, Outdoor-Spielzeug, Schleim und Kinderpflegeartikel: 16% der nicht-elektrischen Spielzeuge verstießen gegen die Vorschriften, meist aufgrund von Phthalaten in Weichplastikteilen oder anderen beschränkten Stoffen wie PAK, Nickel, Bor oder Nitrosaminen
- Modeprodukte wie Taschen, Schmuck, Gürtel, Schuhe und Kleidung: 15% dieser Produkte enthielten Phthalate, Blei und Kadmium
Die ECHA-Inspektoren haben Maßnahmen ergriffen, um diese Produkte vom Markt zu nehmen.
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F-Gas Regulation: Update zur geplanten Überarbeitung
Am 29. Januar hat der Europäische Rat zwei Verordnungen über den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von fluorierten Gasen (F-Gasen) und anderen Stoffen angenommen, die zur Erderwärmung und zum Abbau der Ozonschicht führen. Dieses Thema wurde bereits hier im COMPASS behandelt.
Der Vorschlag sieht die vollständige Abschaffung der teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) bis 2050 vor, wobei die Verbrauchsquote der EU von 2024 bis 2049 schrittweise gesenkt werden soll. Außerdem sind für den vollständigen Ausstieg aus der Verwendung von F-Gasen bei Klimaanlagen, Wärmepumpen und Schaltanlagen feste Fristen vorgesehen:
- 2032 für kleine Monoblock-Wärmepumpen und -Klimaanlagen (<12kW)
- 2035 für Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen, wobei die Fristen für bestimmte Arten von Split-Systemen mit höherem Treibhauspotenzial vorgezogen wurden
- 2030 für auf F-Gase ausgelegte Mittelspannungsschaltanlagen (bis einschließlich 52 kV)
- 2032 für Hochspannungsschaltanlagen (>52kV)
Obwohl die bestehenden EU-Rechtsvorschriften die Verwendung von HFKW bereits erheblich eingeschränkt haben, zielen die aktualisierten Verordnungen darauf ab, diese Beschränkungen auch auf andere fluorierte Alternativen wie Fluorkohlenwasserstoffe (HFO) auszuweiten.
Ursprünglich galten HFOs als praktikable Alternative mit geringem Treibhauspotenzial, werden aber seither mit negativen Umweltauswirkungen in Verbindung gebracht, beispielsweise dem Ausstoß von PFAS.
Die Verordnung wurde seitdem ins Amtsblatt der europäischen Union aufgenommen und ist am 11. März in Kraft getreten.