6. März 2024

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Gefährliche Chemikalien: EU-Inspektoren finden sie in vielen Verbraucherprodukten

Ein Vollzugsprojekt der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat hohe Konzentrationen gefährlicher Chemikalien, darunter Blei oder Phthalate, in Verbraucherprodukten in 26 teilnehmenden Ländern gefunden.

Rund 18% der inspizierten Produkte entsprachen nicht den EU-Vorschriften, Compliance-Verstöße fanden allerdings öfter bei Produkten statt, welche außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA) produziert wurden. Die Ergebnisse wurden Ende 2023 von der ECHA in einem Bericht veröffentlicht.

Im Rahmen des Projekts wurde die Einhaltung der REACH sowie der Spielzeug- und RoHs-Richtlinie überprüft. Laut ECHA wurden die meisten Verstöße bei den folgenden Produkttypen festgestellt, einige sind für die Kunden der Landbell Group von hoher Bedeutung:

  • Elektrische Geräte wie elektrisches Spielzeug, Ladegeräte, Kabel und Kopfhörer: 52% dieser Produkte wurden als nicht konform befunden, meist aufgrund von Blei in Lötmitteln, Phthalaten in Weichplastikteilen oder Cadmium in Leiterplatten
  • Sportgeräte wie Yogamatten, Bälle oder Gummiteile: 18% dieser Produkte verstoßen gegen die Vorschriften, vor allem aufgrund von SCCP und Phthalaten in Weichplastik und PAK in Gummi
  • Spielzeug wie Bade-/Wasserspielzeug, Puppen, Kostüme, Spielmatten, Plastikfiguren, Zappelphilipp, Outdoor-Spielzeug, Schleim und Kinderpflegeartikel: 16% der nicht-elektrischen Spielzeuge verstießen gegen die Vorschriften, meist aufgrund von Phthalaten in Weichplastikteilen oder anderen beschränkten Stoffen wie PAK, Nickel, Bor oder Nitrosaminen
  • Modeprodukte wie Taschen, Schmuck, Gürtel, Schuhe und Kleidung: 15% dieser Produkte enthielten Phthalate, Blei und Kadmium

Die ECHA-Inspektoren haben Maßnahmen ergriffen, um diese Produkte vom Markt zu nehmen.

 

 REACH-Kandidatenliste: fünf Stoffe hinzugefügt

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 23. Januar 2024 fünf neue Stoffe in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen.

Die Stoffe werden beispielsweise in Klebstoffen, Dichtungsmassen, Tinten und Tonern, Polymeren sowie Wasch- und Reinigungsmitteln verwendet:

Substanz EC Nummer Begründung
Oligomerisierungs- und Alkylierungsreaktionsprodukte von 2-Phenylpropen und Phenol 700-960-7 vPvB
Bumetrizol (UV-326) 223-445-4 vPvB
2-(Dimethylamino)-2-[(4-Methylphenyl)methyl]-1-[4-(Morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-on 438-340-0 Giftig für die Fortpflanzung
2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol (UV-329) 221-573-5 vPvB
2,4,6-tri-tert-Butylphenol 211-989-5 Giftig für die Fortpflanzung; PBT

Die Kandidatenliste wird zweimal im Jahr aktualisiert und umfasst inzwischen 240 Stoffe bzw. Stoffgruppen. Stoffe, die auf der Kandidatenliste stehen, können in einem nächsten Schritt für die Zulassung empfohlen werden.

Stoffe und Gemische deren Gesamtgewicht zu über 0,1 Prozent aus SVHCs besteht, müssen dies den nachgelagerten Nutzern mittels eines Sicherheitsdatenblatts mitteilen. Darüber hinaus haben EU-Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent des Gesamtgewichts an besonders besorgniserregenden Stoffen enthalten, mehrere Verpflichtungen:

  • Auf Anfrage eines Verbrauchers müssen EU-Lieferanten innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der Anfrage Informationen über die in dem Erzeugnis enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe sowie Informationen über die sichere Verwendung bereitstellen.
  • Die Artikel müssen an die Datenbank für besorgniserregende Stoffe in Produkten (SCIP) gemeldet werden, die im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie (WFD) eingerichtet wurde, und
  • Übersteigt der SVHC-Gehalt des Erzeugnisses 1 Tonne/Jahr bei Herstellung oder Einfuhr, muss eine separate Meldung an die ECHA erfolgen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass es bei der Verwendung oder Entsorgung zu Kontakt mit Mensch und Umwelt kommt

Bitte besuchen Sie die SCIP-Informationsseite von H2 Compliance, um zu erfahren wie H2 Compliance Sie hier unterstützen kann.

 

F-Gas Regulation: Update zur geplanten Überarbeitung

Am 29. Januar hat der Europäische Rat zwei Verordnungen über den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von fluorierten Gasen (F-Gasen) und anderen Stoffen angenommen, die zur Erderwärmung und zum Abbau der Ozonschicht führen. Dieses Thema wurde bereits hier im COMPASS behandelt.

Der Vorschlag sieht die vollständige Abschaffung der teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) bis 2050 vor, wobei die Verbrauchsquote der EU von 2024 bis 2049 schrittweise gesenkt werden soll. Außerdem sind für den vollständigen Ausstieg aus der Verwendung von F-Gasen bei Klimaanlagen, Wärmepumpen und Schaltanlagen feste Fristen vorgesehen:

  • 2032 für kleine Monoblock-Wärmepumpen und -Klimaanlagen (<12kW)
  • 2035 für Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen, wobei die Fristen für bestimmte Arten von Split-Systemen mit höherem Treibhauspotenzial vorgezogen wurden
  • 2030 für auf F-Gase ausgelegte Mittelspannungsschaltanlagen (bis einschließlich 52 kV)
  • 2032 für Hochspannungsschaltanlagen (>52kV)

Obwohl die bestehenden EU-Rechtsvorschriften die Verwendung von HFKW bereits erheblich eingeschränkt haben, zielen die aktualisierten Verordnungen darauf ab, diese Beschränkungen auch auf andere fluorierte Alternativen wie Fluorkohlenwasserstoffe (HFO) auszuweiten.

Ursprünglich galten HFOs als praktikable Alternative mit geringem Treibhauspotenzial, werden aber seither mit negativen Umweltauswirkungen in Verbindung gebracht, beispielsweise dem Ausstoß von PFAS.

Die Verordnung wurde seitdem ins Amtsblatt der europäischen Union aufgenommen und ist am 11. März in Kraft getreten.