4. April 2023
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Kommissionsvorschlag zum Anrecht auf Reparatur
Am 23. März hat die Europäische Kommission eine Richtlinie zum Recht auf Reparatur erlassen. Derzeit beschränkt sich die Richtlinie auf Haushaltsgeräte, Bildschirme und digitale Speichersysteme, allerdings kann diese Liste durch delegierte Rechtsakte erweitert werden.
Als ein Teil des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft ergänzt die Richtlinie bestehende Verordnungen wie zum Beispiel die Ecodesign Anforderungen oder der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel.
Mit ihrem Vorschlag schlägt die EU-Kommission vor, den Verbrauchern das Recht zu geben, ihr Produkt reparieren zu lassen. Die Richtlinie schafft damit Anreize für nachhaltigeres Handeln entlang der Wertschöpfungskette. Letztendlich sollen mehr Verbraucher dazu ermutigt werden, ihre Produkte zur Reparatur zu bringen, und die Hersteller sollen dies durch intelligenteres Design und Reparaturnetzwerke ermöglichen.
Durch die neue Richtlinie sind die Hersteller verpflichtet, kaputte Waren auf Wunsch der Verbraucher zu reparieren – kostenlos oder zu einem bestimmten Preis. Die Reparatur muss nicht vom Hersteller selbst durchgeführt werden (sie kann von einer unabhängigen Reparaturwerkstatt vorgenommen werden), allerdings muss der Hersteller sicherstellen, dass genügend Ersatzteile und Werkzeuge zur Verfügung stehen.
Mit dem Vorschlag der Kommission wird das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet: Das Parlament und der Rat werden nun zu diesem Thema zusammentreten. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um den endgültigen Text in nationales Recht umzusetzen.
Europäische Kommission will das Recycling von kritischen Rohstoffen stärken
Am 16. März hat die Europäische Kommission den Vorschlag zum Critical Raw Materials Act veröffentlicht. Ziel der Initiative ist es, die europäischen Wertschöpfungsketten für strategische Rohstoffe durch Zielvorgaben für die Gewinnung (10 %), die Verarbeitung (40 %) und die Recyclingkapazität (15 %) widerstandsfähiger zu machen. Diese Ziele sind Richtwerte, also nicht rechtsverbindlich, können aber durch zusätzliche Maßnahmen durchgesetzt werden.
Der Vorschlag definiert Kriterien für strategische Projekte, welche unter anderem von schnelleren Genehmigungsfristen, koordinierten Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Unterstützung bei administrativen Tätigkeiten profitieren. Während diese Vorteile für alle drei oben genannten Stufen der Wertschöpfungskette gelten, konzentriert sich ein großer Teil des Vorschlags auf die Kreislaufwirtschaft. Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, nationale Programme zu verabschieden und umzusetzen, die Maßnahmen zur verstärkten Sammlung und Wiederverwendung von kritischen Rohstoffen enthalten.
Zudem etabliert der Kommissionsvorschlag Kennzeichnungspflichten für folgende Produkte: Magnetresonanztomographen (MRT), Windenergieanlagen, Industrieroboter, Kraftfahrzeuge, leichte Verkehrsmittel, Kühlaggregate, Wärmepumpen, Elektromotoren, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Mikrowellen, Staubsauger und Geschirrspüler.
Auf diesem Etikett muss angegeben werden, ob das Produkt einen Dauermagneten enthält (und um welchen Typ es sich handelt). Außerdem müssen die Produkte mit einem Datenträger versehen werden, der Informationen zu Parametern wie Kontaktdaten der verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person, Gewicht, chemische Zusammensetzung und Informationen über den Zugang und die Entfernung aller in das Produkt eingebauten Dauermagnete enthält. Ab 2031 wird die Kommission ermächtigt, weitere delegierte Rechtsakte zur Festlegung von Mindestzielen für rezyklierte Inhalte zu erlassen.
Das Parlament und der Rat haben nun die Aufgabe, vor den Trilog-Verhandlungen ihren Standpunkt zu dem Vorschlag zu erörtern. Eine Einigung wird bis Ende des Jahres erwartet.
Internationale Gemeinschaft einigt sich auf ein globales Meeresschutzabkommen
Am 4. März einigten sich die Delegierten auf einer internationalen Konferenz im UN-Hauptquartier in New York auf eine finale Version des globalen Meeresschutzabkommens. Mit dem Vertrag, an dem 20 Jahre gearbeitet wurde, werden erstmals verbindliche Regeln für die Hohe See festgelegt.
Bisher war die Hohe See ein Meeresgebiet außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit mit einem uneinheitlichen Schutzniveau. Das Abkommen bietet die Möglichkeit, Meeresschutzgebiete einzurichten, um sie vor Problemen wie Überfischung, Schifffahrt oder Verschmutzung durch Plastikmüll zu schützen. Außerdem werden in dem Abkommen Regeln für Umweltverträglichkeitsprüfungen festgelegt, um negative Auswirkungen neuer Aktivitäten zu verhindern.
Die Durchsetzung des Abkommens ist nach wie vor umstritten, doch Diplomaten aus aller Welt betrachten das Abkommen als großen Erfolg.