6. Dezember 2023

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Bekämpfung der Plastikverschmutzung: Status Quo 

Die Bekämpfung der Plastikverschmutzung ist ein Thema von globaler Bedeutung. Immer mehr Länder ergreifen strengere Maßnahmen, um gegen Plastikverschmutzung vorzugehen, wie beispielsweise durch die Einführung von erweiterter Herstellerverantwortung.

Neuester Bericht der OECD
Die OECD hat untersucht, wie Plastikverschmutzung bis 2040 eingedämpft werden kann und in ihrem jüngsten Bericht erste Zwischenergebnisse vorgelegt.

Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass ein „Business-as-usual“-Ansatz nicht nachhaltig ist und bis 2040 zu einem Anstieg der Plastikmenge in der Umwelt um 50% bzw. 30 Millionen Tonnen pro Jahr führen würde.

Die OECD hat daher ein politisches Szenario entwickelt, das auf frühzeitigen, entschlossenen und koordinierten politischen Maßnahmen beruht, mit denen die negativen Auswirkungen von Kunststoffen auf die Umwelt nahezu eliminiert werden könnten. Die Kosten dieses Politikszenarios werden auf 0,5% des globalen BIP im Jahr 2040 geschätzt und fordern die Einführung von erweiterter Herstellerverantwortung weltweit.

Globales Plastikabkommen der Vereinten Nationen
Die Vereinten Nationen sind bei ihren Diskussionen über ein globales Plastikabkommen zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen. Der erste Arbeitsentwurf sah die verstärkte Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung vor. Dieser Entwurf wurde nun auf der dritten Sitzung des Intergovernmental Negotiating Committees vom 13. bis 19. November in Nairobi, Kenia, diskutiert.

Die Sitzung endete ohne konkretes Ergebnis, allerdings sind noch zwei weitere Sitzungen geplant. Eine Einigung ist für Ende 2024 angestrebt. Das nächste Treffen findet in Ottawa, Kanada, statt.

EU-Verordnung zur Abfallverbringung
Parallel dazu haben die EU-Institutionen am 17. November eine vorläufige Einigung über die Verordnung über die Verbringung von Abfällen erzielt. Die Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung zielt darauf ab, die Verbringung problematischer Abfälle in Länder außerhalb der EU zu reduzieren. Die Einigung beinhaltet insbesondere ein Exportverbot für nicht gefährliche Kunststoffabfälle (B3011) in Nicht-OECD-Länder.

Der Text sieht jedoch die Möglichkeit für Nicht-OECD-Länder vor, Ausnahmegenehmigungen bei der Kommission zu beantragen. Kunststoffabfälle dürfen demnach aus der EU importiert werden, wenn strenge Abfallbewirtschaftungsstandards erfüllt werden. In diesem Fall kann die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlassen, um das Verbot der Ausfuhr in diese Länder aufzuheben.

Die vorläufige Vereinbarung muss nun von beiden Institutionen gebilligt und formell angenommen werden, bevor sie durch Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten kann.

 

Einigung zur Ökodesign-Verordnung

Am 5. Dezember haben der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament in den Trilogverhandlungen eine vorläufige Einigung über die neue Ökodesign-Verordnung erzielt. Die Verordnung wird die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 2009 ersetzen und auch Vorgaben für nicht energieverbrauchsrelevante Produkte machen.

Durch die Verordnung wird ein harmonisierter Rechtsrahmen geschaffen, der Anforderungen für bestimmte Produktgruppen festlegt, um deren Energie- und Ressourceneffizienz zu erhöhen und die Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Wartung der Produkte zu erleichtern. Die spezifischen Anforderungen für Produktgruppen oder Technologien werden von der Europäischen Kommission mittels delegierter Rechtsakte festgelegt.

Die Festlegung der Leistungs- und Informationsanforderungen wird also ein fortlaufender Prozess der Kommission sein. Diese hat bereits angekündigt, dass besonders umweltschädliche Produkte wie Textilien, Möbel, Eisen und Stahl, Aluminium, Reifen, Farben, Schmiermittel und Chemikalien sowie energieverbrauchsrelevante Produkte, IKT-Produkte und andere elektronische Geräte vorrangig angegangen werden.

Darüber hinaus werden mit der Verordnung Maßnahmen zur Beendigung der Vernichtung von unverkauften Konsumgütern eingeführt. Demnach müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um diese Vernichtung zu verhindern. Außerdem wurde ein direktes Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilprodukte und Schuhe erlassen.

Parlament und Rat müssen die Verordnung nun noch formell verabschieden, so dass diese nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten kann.

 

Recht auf Reparatur: Parlament stimmt darüber ab

Das Europäische Parlament hat sich am 19. November auf eine Verhandlungsposition zur Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren geeinigt. Der Text wurde mit 590 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen.

Der Vorschlag zielt darauf ab, einen nachhaltigeren Konsum zu fördern, indem die Reparatur defekter Waren erleichtert wird, und folglich die Abfallmenge reduziert, der Reparatursektor unterstützt und die Reparatur von Produkten für die Verbraucher attraktiver gemacht und damit das Kreislaufverhalten gefördert wird.

Das Parlament schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten weitere Anreize für die Reparatur von Produkten schaffen, auch außerhalb der Garantiezeit, und zwar unter anderem durch finanzielle Anreize wie einen nationalen Reparaturfonds oder Reparaturgutscheine.

Außerdem schlägt das Parlament vor, die Garantiezeit nach der ersten Reparatur um ein Jahr zu verlängern.

Der Europäische Rat hat noch nicht über seine Verhandlungsposition entschieden.

 

Recyclingmaterialien: EU erhöht Einsatz bis 2022

Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, hat Daten über die Verwendung von Recyclingmaterialien im Jahr 2022 veröffentlicht.

Die Daten zeigen, dass der Anteil von Recyclingmaterialien in der EU im Jahr 2022 11,5% betrug. Das bedeutet, dass 11,5% der in der EU verwendeten Materialressourcen aus recycelten Abfällen stammen.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Recyclingquote um 0,1% gestiegen und liegt um 0,8% höher als 2010. Die Länder mit den höchsten Recyclingquoten sind die Niederlande (27,5%), Belgien (22,2%) und Frankreich (19,3%). Die niedrigsten Anteile verzeichneten Finnland (0,6%), Rumänien (1,4%) und Irland (1,8%).

Im Jahr 2022 wurde die höchste Recyclingquote nach Hauptmaterialart bei Metallerzen mit 23,9% (+0,6% gegenüber 2021) verzeichnet, gefolgt von nichtmetallischen Mineralien mit 13,7% (-0,1%), Biomasse mit 10,0% (+0,6%) und fossilen Energieträgern mit 3,2% (keine Veränderung).