6. Juli 2022

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Neue Regeln zur Ausfuhr von Elektroabfällen

Strengere Bestimmungen ab Januar 2025

Auf der 15. Sitzung des Basler Übereinkommens wurden von den Teilnehmern neue Regeln für den Export von Elektroabfällen beschlossen, um deren Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen in Entwicklungsländern zu verringern. Ab dem 1. Januar 2025 werden sowohl gefährliche als auch ungefährliche Elektroabfälle höheren Exporthürden unterliegen. Als Mindestanforderung muss nun eine Anmeldung durch den Exporteur und eine entsprechende Zustimmung durch den Importeur erfolgen.

Um das Recycling von Elektroabfällen nicht zu konterkarieren, sollen ungefährliche, vorverarbeitete Sekundärprodukte von den Exportbeschränkungen ausgenommen werden. Außerdem kann so der Handel mit Elektroabfällen vereinfacht werden, da Zoll- und Grenzbehörden künftig nicht mehr in der Verantwortung sind, die Gefährlichkeit von Elektroabfällen bestimmen zu müssen.

Da die USA nicht am Basler Übereinkommen teilnehmen, ist die Annahme von US-amerikanischen Elektroabfällen durch die Teilnehmenden vorerst nicht gestattet, es sei denn es liegt ein entsprechendes bi- oder multilaterales Abkommen mit ähnlichen Bestimmungen vor. Darüber hinaus schlägt die EU einen gesonderten Weg ein, da sie den Export von Elektroabfällen in Entwicklungsländer im Rahmen der Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung generell untersagen will.

 

Plastik wird nicht einfach verschwinden

OECD-Bericht prognostiziert Verdreifachung der Kunststoffproduktion bis 2060

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat einen neuen Bericht über die zukünftige Entwicklung der weltweiten Plastikproduktion veröffentlicht, der einen umfassenden Überblick über verschiedene Szenarien bis 2060 aufzeigt. Das Ausgangsszenario prognostiziert, dass sich die jährliche Plastikproduktion auf 1,2 Milliarden Tonnen bis 2060 steigern könnte. Treiber für diese Verdreifachung soll insbesondere die steigende Nachfrage aus Afrika und Asien sein, obwohl der Pro-Kopf-Verbrauch mit 238 kg in OECD-Ländern noch immer wesentlich höher liegen werde als im Rest der Welt (77 kg).

Der Bericht stellt darüber hinaus zwei weitere Szenarien dar. Im ersten Szenario werden fiskale und regulatorische Maßnahmen für die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft und Vermeidung von Umweltschäden ergriffen, wenngleich sich diese vorrangig auf regionale Maßnahmen in OECD-Ländern konzentrieren. Im Vergleich zum Ausgangsszenario könnten diese Maßnahmen den Plastikabfall um ein Fünftel reduzieren und die Recyclingquote von 12% im Ausgangsszenario auf 40% steigern. Den Berechnungen zugrunde gelegt wurde die theoretische Einführung einer Plastik- und Verpackungssteuer, die bis 2060 750 US-Dollar pro Tonne beträgt und die die Nachfrage an und die Produktion von Plastik verringern würde.

Das zweite Szenario betrachtet die Auswirkung einer globalen Kraftanstrengung, die auf eine Schließung sämtlicher undichter Stellen in der Plastikentsorgung ausgerichtet ist und durch korrespondierende zielorientierte Politik begleitet wird. Die unterstellte Plastiksteuer ist mit 1.500 US-Dollar pro Tonne doppelt so hoch wie im ersten Szenario. Für die jährliche Plastikproduktion wird ein Wert von 800 Millionen Tonnen und für die Recyclingquote ein Wert von 60% prognostiziert.

 

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