7. November 2023

Teilen Sie den Beitrag

End-of-Life Regeln für Fahrzeuge inklusive erweiterter Herstellerverantwortung

Im Juli hat die Europäische Kommission eine Verordnung veröffentlicht, welche Anforderungen an die Zirkularität und das Design von Fahrzeugen, sowie das Recycling von Altfahrzeugen stellt. Die Verordnung zielt darauf ab die Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit, Rückgewinnung von Materialien und Einsatz von Rezyklaten zu erhöhen.

Die Kommission bemängelt insbesondere die fehlende Kreislauffähigkeit im Design und der Produktion von modernen emissionsarmen Fahrzeugen, und verbauter elektrischer Komponenten. Insbesondere sollen hohe Abhängigkeiten von importierten Rohstoffen, unter anderem hervorgerufen durch die unzureichende Trennung von Materialien oder die fehlende Verwendung von Rezyklaten, durch den Kommissionsvorschlag abgebaut werden.

Um dies zu erreichen, legt der Vorschlag Mindestanforderungen für Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Rückgewinnbarkeit fest, beispielsweise muss 25 % des in neuen Fahrzeugen verwendeten Plastiks aus Rezyklaten bestehen. Mindestziele für den Rezyklatanteil anderer Materialien wie z.B., Stahl werden durch Durchführungsakte nach Inkrafttreten der Verordnung festgelegt werden.

Des Weiteren werden Automobilhersteller verpflichtet detaillierte Anleitungen für den Austausch und die Entfernung von Einzelteilen und Komponenten bereitzustellen. Ähnlich wie bereits durch die EU-Batterieverordnung eingeführt, müssen Fahrzeuge auch über einen „Vehicle Circularity Passport“ verfügen.

Der Vorschlag plant auch erweiterte Herstellerverantwortung für Automobilhersteller einzuführen, welche diese verpflichtet die Kosten für Sammlung, Öffentlichkeitsarbeit, Datenerhebung und Berichterstattung, sowie die End-of-Life Behandlung von Fahrzeugen zu übernehmen. Hersteller können diesen EPR-Verpflichtungen entweder individuell oder durch eine Herstellerverantwortungsorganisation nachkommen.

Im Anschluss an den Kommissionsvorschlag sind der Rat und das Parlament beauftragt eine interne Verhandlungsposition für die nachfolgenden Trilogverhandlungen zu erarbeiten.

 

Einigung zum Schutz von Verbrauchern beim ökologischen Wandel

Am 19. September erzielten der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel.

Konkret geht der Vorschlag gegen irreführendes „Greenwashing“ und falsche Nachhaltigkeitsaussagen von Produkten vor. Daher soll die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln gestärkt und der transparente Umgang mit Produktaussagen angeregt werden.

Darüber hinaus einigten sich die Institutionen auf die Einführung eines harmonisierten Etiketts, das Informationen über die von den Herstellern angebotene kommerzielle Haltbarkeitsgarantie und gesetzliche Gewährleistungsrechte enthält.

Dieser Vorschlag ist Teil einer Gruppe von Initiativen – darunter die Ökodesign-Verordnung, die Richtlinienvorschläge zu umweltfreundlichen Angaben und das Recht auf Reparatur -, die alle integrale Bestandteile des Aktionsplans 2020 für eine Kreislaufwirtschaft und der Neuen Verbraucheragenda 2020 sind.

Die vorläufige Einigung muss nun von beiden Organen gebilligt und förmlich angenommen werden. Das Parlament wird voraussichtlich im November über die Vereinbarung abstimmen. Nach der Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die Änderungen in nationales Recht zu überführen.

 

Rückgabequoten für Mobiltelefone, Tablets, und Laptops: Kommission veröffentlicht Empfehlungen zur Verbesserung 

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) stellen einen der am schnellsten wachsenden Abfallströme in der EU dar. Unter diesen Gegenständen weisen kleine Geräte die niedrigsten Sammelquoten für Wiederverwendung/Recycling auf. So wird geschätzt, dass in den Haushalten in der EU etwa 700 Millionen ungenutzte und ausgediente Mobiltelefone lagern.

Die Europäische Kommission hat daher einen Handlungsleitfaden veröffentlicht, um die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Wiederverwendbarkeit und der Recyclingquoten von kleinen elektronischen Geräten, einschließlich Handys, Tablets und Laptops zu unterstützen. Die Empfehlungen beruhen auf einer Studie aus dem Jahr 2022, in der verschiedene Optionen für Rücknahmesysteme für WEEE-Geräte untersucht wurden.

Die Kommission schlägt daher folgende Maßnahmen vor:

  • Bereitstellung finanzieller Anreize wie Rabatte, Gutscheine, Pfandsysteme und Geldprämien für Verbraucher, die ihre Geräte zurückgeben.
  • Verbesserung der Bequemlichkeit und Zugänglichkeit der Rücknahmestellen.
  • Einführung eines Zertifizierungssystems, um den sicheren Umgang mit privaten Daten zu gewährleisten.
  • Ermutigung von Post- und Versanddiensten, sich an der Rücknahme von Geräten zu beteiligen.
  • Informieren der Verbraucher über die Vorteile und die Notwendigkeit der Rückgabe ihrer Geräte.
  • Verpflichtung der Händler, die Verbraucher über die Möglichkeit zu informieren, gebrauchte oder ausrangierte elektronische Kleingeräte zurückzugeben.

Die Kommission betont, dass diese Altgeräte eine wertvolle Rolle in der Kreislaufwirtschaft spielen, denn sie enthalten eine Vielzahl an Materialien, einschließlich kritischer Rohstoffe, die zur Herstellung neuer Geräte wiederverwendet werden können. Die effiziente Bewirtschaftung dieser Materialien ist essenziell für den Aufbau europäischer Lieferkettenresilienz.

In Anbetracht der Bedeutung des Verbraucherbewusstseins für die erfolgreiche Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten führt das zur Landbell Group gehörende Unternehmen European Recycling Platform derzeit eine internationale Aufklärungskampagne mit dem Titel „I’m not trash“ durch. Die Kampagne bekräftigt, dass Elektronik wertvoll ist und recycelt werden muss (siehe Artikel hier).

 

Einwegplastik: Verbot im Vereinigten Königreich in Kraft getreten

Im Jahr 2020 wurden von der britischen Regierung bereits bestimmte Einwegplastikprodukte wie Strohhalme oder Wattestäbchen verboten. Um die durch Einwegplastik verursachten Probleme weiter zu bekämpfen und die Umwelt zu schützen, ist zum 1. Oktober 2023 ein weiteres Verbot für einige der umweltschädlichsten Einwegplastikartikel in Kraft getreten.

Demnach dürfen seit dem 1. Oktober 2023 in England folgende Produkte nicht mehr von Unternehmen geliefert, angeboten oder verkauft werden.

  • Einwegplastikteller, -schalen, und -schüsseln, die an Privatpersonen geliefert werden
  • Alle Einwegplastikbestecke und alle Einwegplastikballonstäbchen und
  • Styroporbecher und Lebensmittelbehälter für verzehrfertige Lebensmittel

Abhängig von der Art des Gegenstandes gelten gewisse Ausnahmen.

Das Verbot in England folgt ähnlichen Regelungen welche bereits in Schottland, Wales und Nordirland gelten. Die Einhaltung der Regeln wird von Inspektionen durch die lokalen Behörden kontrolliert; bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.

Wenn Sie Einzelhändler, Lieferant oder Hersteller von Einwegplastikartikeln sind und Beratung bzw. Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte ERP UK, Teil der Landbell Group.