4. Oktober 2023

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Critical Raw Materials Act: Update 

Nachdem die Europäische Kommission im März einen Gesetzvorschlag zum Critical Raw Materials Act veröffentlicht hat, und der Rat sich im Juli auf eine Verhandlungsposition einigen konnte, folgte das Europäische Parlament dem Beispiel und stimmte am 14. September über einen gemeinsamen Standpunkt ab. Das Gesetz verfolgt das Ziel eine wettbewerbsfähige, sichere, widerstandsfähige, und nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen sicherzustellen.

Das Europäische Parlament betonte die Notwendigkeit eines zirkulären Ansatzes und fordert eine Steigerung der Recyclingkapazität für jeden strategischen Rohstoff um +10% im Vergleich zu den Basisjahren 2020 bis 2022. Zudem sollen, sofern technisch und wirtschaftlich möglich, mindestens 45% jedes strategischen Rohstoffes gesammelt, sortiert und verarbeitet werden.

Im Allgemeinen schlägt das Europäische Parlament ehrgeizigere Ziele für den Kreislaufsektor vor als die Kommission und betont die Rolle der Sekundärrohstoffe. Insbesondere nimmt das Parlament Aluminium aufgrund seiner Bedeutung für den Cleantech-Sektor in die Liste der strategischen Rohstoffe auf.

515 Abgeordnete des Europäischen Parlaments stimmten für den vorgeschlagenen Text, 34 dagegen, und 28 enthielten sich der Stimme. Berichterstatterin Nicola Beer und der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie können nun in Trilog-Verhandlungen eintreten mit dem Ziel, den Prozess vor Weihnachten abzuschließen.

 

Bericht des Europäischen Rechnungshofs zur Kreislaufwirtschaft

Im Juni veröffentlichte der Europäische Rechnungshof einen Bericht zur Bewertung des Übergangs der EU zu einer Kreislaufwirtschaft. Konkret wurde vom Rechnungshof geprüft, ob die Mitgliedstaaten auf Kurs sind, die Ziele der beiden Circular Economy Action Pläne aus 2015 und 2020 einzuhalten.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die EU bei der angestrebten Verdoppelung der Kreislaufwirtschaftsquote bis 2030 derzeit hinter dem Zeitplan zurückliegt. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Kreislauffähigkeitsquote, trotz erheblicher finanzieller Mittel, zwischen 2015 und 2021 lediglich um 0,4% angestiegen ist und in einigen Mitgliedsstaaten sogar rückläufig ist. Insbesondere der Mangel an kreislauforientiertem Produktdesign und Produktionsprozessen wurde als Faktor hervorgehoben, der den Weg zur Kreislaufwirtschaft verlangsamt.

Um den Wandel zu beschleunigen, hat der Europäische Rechnungshof zwei Empfehlungen abgegeben.

  • Die Europäische Kommission sollte den Fortschritt der Mitgliedsstaaten stärker überwachen und Fördermittel verstärkt in kreislauforientiertes Design anstatt der Abfallwirtschaft lenken.
  • Die Europäische Kommission sollte analysieren, warum die EU-Förderung bisher nicht zu den gewünschten Ergebnissen führte, und stärkere Anreize für nachhaltige Designentscheidungen in Betracht ziehen.

Der Bericht, der sich auf den Zeitraum 2015 bis 2021 konzentriert, konnte die potenziellen Auswirkungen jüngster oder derzeit laufender Gesetzgebungsverfahren, wie der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, des Gesetzes über kritische Rohstoffe oder der Ökodesign-Verordnung, nicht bewerten.

 

Nachhaltigkeitsindex: neuer Entwurf in Frankreich veröffentlicht

Am 2. August wurden vier Verordnungen und eine Anordnung zur Einführung des französischen Nachhaltigkeitsindexes und dessen Operationalisierung in Bezug auf gewisse Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) an die Europäische Kommission übersandt. Die Entwürfe sind derzeit öffentlich einsehbar und stehen zur Konsultation in der TRIS-Datenbank.

Die Dokumente sollen Artikel L541-9-2 des französischen Umweltgesetzes umsetzen, welches die Einführung eines Nachhaltigkeitsindexes vorsieht. Zudem ersetzt der vorgeschlagene Nachhaltigkeitsindex den bestehenden Reparaturindex.

Gemäß den Entwürfen sind Hersteller und Importeure zur Einführung des Index verantwortet. Der Index muss der Öffentlichkeit, sowie Vertriebs- und Verkaufsstellen in elektronischer Form kostenlos zugesendet werden. Zudem muss der Index entweder auf dem Produkt oder dessen Verpackung abgebildet werden.

Eine der Verordnungen legt die Präsentation, die Beschriftung und allgemeine Parameter für die Berechnung des Index fest. Der Nachhaltigkeitsindex wird in Form einer Skala von 1 bis 10 präsentiert, die dem derzeit gültigen Reparaturindex sehr ähnlich ist.

Die drei anderen Entwürfe legen die Kriterien, Unterkriterien, und das Bewertungssystem bzw. die Berechnungsmethodik des Nachhaltigkeitsindexes für Waschmaschinen, Mobiltelefone, und Fernseher fest.

Die Konsultation läuft bis zum 11. November.