6. September 2023

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Kommission schlägt EPR für Textilien vor

Die Europäische Kommission hat eine Änderung der Abfallrahmenrichtlinie vorgeschlagen, die auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Textilabfälle abzielt. Derzeit hat der Textilbereich nach den Sektoren Lebensmittel, Wohnen und Mobilität den viertgrößten Umwelt- und Klimafußabdruck. Die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie soll das zirkuläre und nachhaltige Management von Textilien stärken.

Der Legislativvorschlag verlangt von den Mitgliedstaaten die Einrichtung einer getrennten Sammlung von Textilien bis zum 1. Januar 2025 sowie den Ausbau der erforderlichen Infrastruktur für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling. Zugleich werden Hersteller angeregt, Textilien so zu designen, dass sie ohne große Umstände wiederverwertet oder recycelt werden können.

Um die im Vorschlag festgelegten Ziele zu erreichen, plant die Kommission, für Textilien eine EU-weite erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) einzuführen. Dadurch müssen Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte Verantwortung übernehmen. Der zu zahlende finanzielle Beitrag der Hersteller soll anhand von Zirkularität und Umweltfaktoren der Textilien bemessen werden.

Der Vorschlag wird nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens innerhalb und zwischen dem Europäischen Parlament und Rat diskutiert. Dieser Prozess soll im ersten Quartal 2024 abgeschlossen werden, um das Inkrafttreten im Jahr 2025 sicherzustellen.