7. Februar 2024

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Einführung der Pfandpflicht für Milch und Milcherzeugnisse aus Einwegplastik

In Deutschland wurde das Pfandrückgabesystem zum Jahreswechsel angepasst. Ab dem 01. Januar 2024 muss auch auf Milch und milchbasierte Produkte mit einem Mindestanteil von 50% Milch in Einwegkunststofflaschen ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben werden.

Die betroffenen Milchprodukte machten im Jahr 2020 rund 47% der nicht-pfandpflichtigen Getränke in Deutschland aus. Seit 2022 ist in Deutschland ein Pfand auf fast alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Bislang waren Milch und Milcherzeugnisse von dieser Regelung ausgenommen, bzw. galt eine Übergangsfrist bis 2024.

Die bisherige Ausnahme wurde mit hygienischen Herausforderungen bei der Rückgabe von Milchprodukten begründet, auf welche sich, dem Bundesumweltministerium zufolge, die Hersteller in den vergangenen zwei Jahren nun ausreichend vorbereiten konnten.

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