10. Dezember 2015
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Am 23. Oktober 2015 wurde das im Juli 2015 beschlossene ElektroG2 (Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten v. 20. Oktober 2015) im Bundesgesetzblatt verkündet. Das ElektroG2 ist seit dem 24. Oktober 2015 nahezu vollumfänglich in Kraft, § 46 regelt allerdings bestimmte Übergangsfristen. Damit Sie den Überblick über die wesentlichen Eckpunkte und Übergangsfristen des ElektroG2 behalten, haben wir alles auf einen Blick für Sie zusammengefasst:
Übergangsfristen – Ab wann gelten für wen Neuerungen?
Art | Frist | Ab wann | Für wen |
PV-Module Registrierung bis spätestens… | Beginn des 4. Kalendermonats nach Inkrafttreten des ElektroG2 | 01. Februar 2016 | Hersteller/Inverkehrbringer von PV-Modulen |
PV-Module Abholkoordination | Beginn des 4. Kalendermonats nach Inkrafttreten des ElektroG2 | 01. Februar 2016 | Hersteller/Inverkehrbringer von PV-Modulen |
Leuchten aus privaten Haushalten: Registrierung bis spätesten… | Beginn des 4. Kalendermonats nach Inkrafttreten des ElektroG2 | 01. Februar 2016 | Hersteller/Inverkehrbringer von Lampen und Leuchten |
99Leuchten aus privaten Haushalten: Abholkoordination | Beginn des 4. Kalendermonats nach Inkrafttreten des ElektroG2 | 01. Februar 2016 | Hersteller/Inverkehrbringer von Lampen und Leuchten |
Neue Sammelgruppen im Rahmen der Abholkoordination | Beginn des 4. Kalendermonats nach Inkrafttreten des ElektroG2 | 01. Februar 2016 | Für alle betroffenen Hersteller/Inverkehrbringer von Geräten der Sammelgruppen 3, 4, 5 und 6 |
Geltungsbereich für Generelles | |||
Bevollmächtigten benennen/Niederlassung eröffnen | 6 Monate nach Inkrafttreten des ElektroG2 | 24. April 2016 | Galt bereits vorElektroG2 für registrierte Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland;
Alle bisher noch nie zuvor in Deutschland registrierten Hersteller OHNE Firmensitz in Deutschland müssen sofort bei der Registrierung einen Bevollmächtigten benennen. |
Rücknahmepflicht für stationären Handel/Online-Handel – Einrichtung der Sammelstellen | 9 Monate nach Inkrafttreten des ElektroG2 | 24. Juli 2016 | Stationärer Handel, Fernabsatz-/Onlinehandel |
Neue Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der European Recycling Platform: http://erp-recycling.org/de-de/